Die Zahlen treffen eine Branche, die in den letzten zehn Jahren mehr als 300.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen hat. Die noch im Februar, also vor weniger als drei Monaten, dringend Fachkräfte gesucht hat. Eine Branche, die in der Vergangenheit das Instrument der Kurzarbeit so gut wie gar nicht genutzt hat.
Doch jetzt wurde im März und April für 1.025.512 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Damit sind insgesamt mehr als 95 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gastgewerbe betroffen. Zum Vergleich: Der Wert für Februar lag bei 173. „Die Kurzarbeit erweist sich in der Situation als wertvolles arbeitsmarktpolitisches Instrument“, sagt Zöllick. Der Zugang in Arbeitslosigkeit beträgt in absoluten Zahlen 35.348 Arbeitslose, das entspricht prozentual einem Anstieg von 208,2 Prozent.
Die alarmierenden Arbeitsmarktzahlen machen die verheerenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Branche der Gastlichkeit deutlich. Umso dringender sieht der DEHOGA-Präsident jetzt politischen Handlungsbedarf. Die bisherigen Liquiditätshilfen reichten nicht aus. Zudem sei die Erstattung des Kurzarbeitergeldes für März laut einer aktuellen DEHOGA-Umfrage in 84 Prozent der Fälle noch nicht erfolgt. Auch für April mussten die Löhne und Gehälter bereits überwiesen werden. Dazu kämen die Fixkosten. Der Liquiditätsengpass verschärfe sich.
„Der Rettungsfonds mit direkten Finanzhilfen muss schnell auf den Weg gebracht werden, ansonsten werden viele Betriebe den Mai nicht überleben“, warnt Zöllick. Ebenso fordert der DEHOGA eine Gesetzesänderung, die einen Anspruch auf Pachtminderung beinhaltet.
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