Der GKV-Spitzenverband hatte am 25. März erklärt, dass Unternehmen, die sich aufgrund der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten befinden, die Beiträge für März und April gestundet werden können. Diese Möglichkeit wird auch in der Industrie als Instrument genutzt: Nach einer Unternehmensbefragung durch Gesamtmetall haben insgesamt fast ein Drittel aller Unternehmer der Branche das bereits in Anspruch genommen oder haben es nun vor, um Liquidität im Unternehmen halten zu können.
„Das Vernünftigste ist natürlich, die Stundung auf weitere Monatstranchen auszudehnen. Jeder Tag zusätzlicher Liquidität rettet Arbeitsplätze. Zwingend ist aber, die Nachzahlung der gestundeten Beiträge erst ab Januar 2021 zu verlangen“, so Dulger weiter.
Er verwies darauf, dass die Sozialversicherungen in den vergangenen Jahren doppelt profitiert hätten: „Die Zahl der Arbeitsplätze ist jahrelang gestiegen und die Löhne ebenso. Beides hat die Beitragseinnahmen gesteigert, bei gleichzeitig weniger Ausgaben. Die Beitragssätze der Kranken- oder Pflegeversicherungen sind trotzdem nicht gesenkt worden. Es ist deshalb angemessen, wenn die Sozialversicherungen wenigstens in Zeiten höchster Not etwas zurückgeben“, sagte Dulger.
Weitere Informationen im Positionspapier der M+E-Arbeitgeberverbände unter www.gesamtmetall.de/sozialversicherungsbeitraege
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