Auch außerhalb von Corona läuft das Leben weiter. Der heutige Tag ist ein besonderer Entscheidungstag für viele rechtliche Fragestellungen. So holte der Bundesgerichtshof (BGH) heute zum Rundumschlag in Sachen Urheberrecht aus. Er verhandelte gleich in drei Fällen, die die Gerichte teils schon seit einer halben Ewigkeit beschäftigen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) indes veröffentlichte die Schlussanträge zur Abschalteinrichtung in Millionen VW-Fahrzeugen. Und auch die rechtliche Diskussion um das Spannungsfeld zwischen Maskenpflicht und Vermummungsverbot bei den morgigen 1. Mai-Demos beschäftigt uns.   

1. EuGH-Schlussanträge zum Abgasskandal: VW-Abschalteinrichtung illegal!

Den Anfang hat am Morgen schon der Europäische Gerichtshof (EuGH) gemacht. Dort hat die Generalanwältin festgestellt, dass Volkswagen vorsätzlich Motoren manipuliert hat. Der Schlussantrag kommt nach Meinung von Rechtsanwalt Christian Solmecke für VW zur Unzeit. Schließlich ist heute auch der letzte Tag, an dem sich Verbraucher entscheiden können, ob sie an der Musterfeststellungsklage, die von der Verbraucherschützern geführt worden ist, teilnehmen. Aufgrund der positiven Signale aus Luxemburg wird nun der ein oder andere Verbraucher sicherlich umschwenken und unmittelbar gegen Volkswagen klagen, um so bessere Schadensersatzforderungen zu erzielen. Der BGH wird sich dazu übrigens ebenfalls äußern. Entscheidungstag ist hier der 5. Mai 2020. Den ganzen Beitrag lesen…   

2. Sampling: Die unendliche Geschichte um den Song "Metall auf Metall" zwischen Kraftwerk und Moses Pelham geht weiter

Auch der Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham macht vor Corona nicht Halt. Die Musiker streiten schon seit 20 Jahren um einzelne Töne, die einem Werk der Elektronikgruppe Kraftwerk entnommen worden sind. Nach früheren Entscheidungen vom BGH und sogar dem EuGH musste heute erneut der BGH entscheiden, ob das Sampling möglich war. Die Bundesrichter hoben das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg heute morgen auf und verwiesen es erneut an dieses zurück. Diese müssen nun erneut entscheiden, ob die Kraftwerk-Sequenz im Pelham-Song wiedererkennbar ist. Das Urteil wird von Rechtsanwalt Solmecke als zukunftsweisend für die künftige Erstellung von Musik gesehen. Den ganzen Beitrag lesen…   

3. Volker Beck vs. Spiegel Online: Wann darf die Presse berichten und zitieren?

Um urheberrechtliche Ansprüche geht es in einem weiteren BGH-Verfahren um den Grünen-Politiker Volker Beck. Dieser streitet mit Spiegel Online darüber, ob diese auf einen Buchbeitrag des Politikers aus den 80er Jahren verlinken durften, in dem er über die Entkriminalisierung sexueller Handlungen mit Minderjährigen schrieb. Der BGH hat die Verlinkung der Buchbeiträge auf Spiegel Online heute morgen für zulässig erklärt. Den ganzen Beitrag lesen…   

4. Afghanistan Papiere: Bundesrepublik Deutschland darf Presseveröffentlichung nicht verbieten

In einem weiteren Urteil entschied der 1. Zivilsenat des BGH heute Morgen über die spannende Frage des urheberrechtlichen Schutzes an den Afghanistan-Papieren. Die Bundesrepublik Deutschland könne Presseveröffentlichungen militärischer Lageberichte über den Afghanistaneinsatz der Bundeswehr nicht unter Berufung auf das Urheberrecht untersagen, so die Bundesrichter. Den ganzen Beitrag lesen…   

5. Maskenpflicht vs. Vermummungsverbot bei Mai-Demos

Mit Spannung wird auch erwartet, wie die Behörden mit der Maskenpflicht in Corona-Zeiten und dem Vermummungsverbot bei 1. Mai-Demonstrationen umgehen. Schon auf der Anreise zu einer ist es verboten, sein Gesicht so unkenntlich zu machen, dass man nicht identifiziert werden kann, erläutert Rechtsanwalt Solmecke. Erst recht ist es dann natürlich verboten, vermummt an Demonstration teilzunehmen. Dabei kommt es auch auf die Absicht des einzelnen Teilnehmers an, sich einer Verfolgung durch die Justiz entziehen zu wollen. Die muss die Polizei anhand des äußeren Erscheinungsbildes des Demonstranten ermitteln. Wer also morgen an Demonstrationen teilnimmt und dabei nicht nur Mundschutz sondern auch große Sonnenbrillen und dunkle Kapuzenpullis trägt, wird wohl die Absicht äußern, nicht identifizierbar sein zu wollen. Hier dürfte das Vermummungsverbot voll durchschlagen. Alternativ bleibt, so Rechtsanwalt Christian Solmecke, noch die Möglichkeit, dass die Behörden für die morgen genehmigten Versammlungen das Vermummungsverbot aufheben. Dann wäre eine Teilnahme mit Corona-Masken problemlos möglich.

Wir werden über Rechtsfragen zur Maskenpflicht auf unserem YouTube-Kanal wbs-law.tv berichten.

Über Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Online- und Medienbranche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 20 Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce sowie die Bereiche Verkehrsrecht und Datenschutzrecht stetig ausgebaut. Gemeinsam mit seinem Team vertritt er zahlreiche betroffene Kunden rund um den Abgasskandal. Darüber hinaus betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web 2.0 Plattformen.

Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.

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