„Bislang waren finanzielle Hilfen im Gesundheitsbereich nur für Vertragsärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen verankert, die Zahnmedizin wurde hier vergessen. Alle Hoffnungen ruhten auf der lange diskutierten SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Zahnärzten und Heilmittelerbringern sichern wollte. Mit der nun von der Bundesregierung beschlossenen endgültigen Fassung werden aber auch diese Hoffnungen zerschlagen“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. „Statt echter Hilfen wird den Zahnärzten lediglich ein Kredit zugedacht – verbunden mit der fast schon zynischen Begründung, Zahnärzte könnten ihre Verluste doch im Laufe des Jahres durch Mehrarbeit wieder ausgleichen. Das ist eine Wette auf die Zukunft zu Lasten der Kollegenschaft, die auch in der Krise bereit ist, ihren Patienten zur Seite zu stehen.
Absurderweise verwehren die Agenturen für Arbeit nun zudem Anträge auf Kurzarbeitergeld für die zahnärztlichen Praxismitarbeiter mit der Begründung, Ärzte bekämen bei einem Honorarausfall von mehr als 10 Prozent ja Ausgleichzahlungen. Dies ist falsch, denn ein Anspruch für Vertragszahnärzte existierte und existiert nicht. Die Praxen benötigen eine zeitnahe und klare Regelung, denn sie spüren die hohe Umsatzminderung besonders, weil die Zahnmedizin ausstattungs- und personalintensiv ist.“
Laufende Kosten wie Miete, Raten für Geräte, Hygienekosten, Materialien und Ausstattung belaufen sich oft auf Fixkosten von 10.000 – 20.000 Euro pro Monat, je nach Lage und Größe. Die Neugründung einer Einzelpraxis kostet zudem durchschnittlich 598.000 Euro, die überwiegend kreditfinanziert ist.
Zahnarztpraxen haben außerdem durchschnittlich 4-5 Mitarbeiter mit entsprechenden Lohnkosten. Der nun beschlossene weitere Kredit hilft nicht weiter.
„Der Rückgang des Arbeitsaufkommens in den Zahnarztpraxen liegt laut einer repräsentativen Befragung von 950 Zahnarztpraxen bei über 50 Prozent, zwischen 48 und 86 Prozent der befragten Praxen mussten Kurzarbeit beantragen.
Wird nicht endlich gegengesteuert, droht etlichen Praxen die Insolvenz bzw. frühzeitige Aufgabe. Dann stehen neben den Arbeitsplätzen in den Praxen selbst auch etliche Arbeitsplätze im Zahntechnikerhandwerk, in Dentalhandel und Industrie auf dem Spiel.
Es besteht die Gefahr, dass ein irreparabler Schaden für die Versorgung der Bevölkerung entsteht“, so Engel.
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