Voraussetzung für die Öffnung des Outlet Centers Wadgassen sind die strikte Einhaltung von Abstandsregelungen sowie weitreichende Maßnahmen zur Hygiene und Desinfektion. Für jeden Shop mussten Ausnahmeanträge gestellt werden, die einzeln juristisch geprüft und genehmigt wurden. Nicht nur das Center an sich, sondern auch jede Ladeneinheit hatte ein umfangreiches und stimmiges Infektionsschutzkonzept vorzulegen. In diesem ist dokumentiert, dass alle strengen Kontroll- und Hygienemaßnahmen berücksichtigt werden. So werden beispielsweise die Sanitär- und Hygienevorkehrungen verstärkt und in engmaschigen Intervallen kontrolliert. „Wir haben von Beginn an gesagt, dass die Gesundheit und das Wohlergehen der Kunden sowie unserer Mitarbeiter für uns an erster Stelle steht – aber, dass die Umsetzung auch kein Problem darstellt. Deshalb empfanden wir es als eine ungerechtfertigte Benachteiligung gegenüber anderen Einzelhandelsgeschäften, deren Öffnungsmöglichkeiten seit Tagen gelockert sind. Es war ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Denn wir sind wie jedes andere derzeit geöffnete Geschäft in der Lage, ein sicheres Einkaufserlebnis zu garantieren“, macht der Center-Manager deutlich. Und eine überregionale Anziehungskraft des Outlet Centers Wadgassen für Kunden aus den benachbarten Bundesländern sowie aus Frankreich oder Luxemburg spielt schon alleine wegen des fortgeltenden Verbots der Einreise ins Saarland aus touristischem Anlass oder zu Freizeitzwecken keine Rolle.
Für die Öffnung hat sich auch Wadgassens Bürgermeister Sebastian Greiber stark gemacht, indem er die unklaren Bestimmungen der vorherrschenden Rechtsverordnung monierte. Dabei ging es nicht nur um den Wettbewerbsnachteil gegenüber dem benachbarten Outlet Center in Zweibrücken, das am 20. April 2020 wieder seine Pforten öffnen durfte. Im Saarland entwickelte sich ein Flickenteppich mit nicht nachvollziehbaren Vorschriften, welcher Betrieb unter welchen Bedingungen geöffnet haben darf – konstatierte Sebastian Greiber in einer am 28. April veröffentlichen Pressemeldung. Er kritisierte darin: „Gleiche Sortimente, ähnliche bauliche Situation – die einen dürfen, die anderen nicht. Das versteht doch kein Mensch.“ So brachte der Bürgermeister hier den Vorschlag ein, anstatt der bestehenden Begrenzung auf 800 Quadratmeter eine Regelung einzuführen, bei der je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche ein Kunde ins Ladenlokal darf. Ein solches Vorgehen wurde mittlerweile auch von der Landesregierung angeordnet und es wird im Outlet Center Wadgassen umgesetzt. Insgesamt dürfen sich maximal 500 Kunden gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten. Mit dieser Korrektur der Verordnung hat nun jeder Betrieb die gleichen Rahmenbedingungen und Chancen, diese Krise wenigstens halbwegs zu überstehen.
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