Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen hat Anklage gegen Walter Oberhänsli in seiner Eigenschaft als CEO der Zur Rose-Gruppe erhoben. Die Anklage stützt sich auf eine Strafanzeige von Pharmasuisse und betrifft zwei verschiedene Sachverhalte: den Versand von rezeptfreien Medikamenten und Entschädigungen für elektronisch rezeptierende Ärzte zwischen 2010 und 2015. Der Verwaltungsrat weist die Anschuldigungen gegen seinen CEO entschieden zurück und hat angekündigt, Walter Oberhänsli in der Abwehr der gegen ihn erhobenen Vorwürfe uneingeschränkt zu unterstützen und seine Integrität zu schützen.

Versand rezeptfreier Medikamente

2011 hatte Zur Rose einen sicheren, effizienten und kostengünstigen Versand für rezeptfreie Medikamente (OTC) eingeführt. Zuständig für die Ausstellung der ärztlichen Verschreibungen war ein unabhängiges, auf die telemedizinische Untersuchung von Patientinnen und Patienten spezialisiertes Unternehmen. Am 29. September 2015 hat das Bundesgericht entschieden, dass dieser von Zur Rose praktizierte und vom Kantonsapotheker freigegebene Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten gemäss dem Gesetz verboten sei. Noch gleichentags hat Zur Rose den OTC-Versand eingestellt. Die praktischen Auswirkungen des bundesgerichtlichen Urteils sind, dass für den Versand aller Arzneimittel immer ein ärztliches Rezept erforderlich ist, das auf Grundlage eines persönlichen Kontaktes mit einem Arzt ausgestellt wird. Dies gilt auch für Medikamente, die durch jede stationäre Apotheke oder Drogerie ohne Rezept abgegeben werden dürfen, wie beispielsweise eine Bepanthen-Salbe, einen Kamillosan-Mundspray oder ein Voltaren-Gel.

Zusammenarbeit mit Ärzten zur Förderung der elektronischen Rezeptierung

Zur Rose ist Pionier in der Einführung des elektronischen Rezepts. Sie machte es bereits vor rund 20 Jahren und damit weit vor der Einführung des elektronischen Patientendossiers zum Standard. Anders als das Papierrezept lässt die elektronische Verschreibung keinen Interpretationsspielraum zu, ist fälschungssicher und erhöht die Patientensicherheit. Viele Patienten, gerade chronisch kranke, gehbehinderte oder altersschwache Personen, wünschen darüber hinaus den kostengünstigen Medikamentenversand von Zur Rose, die ihnen das bestellte Medikament direkt nach Hause liefert.

Die Ärzte erbringen mit der elektronischen Verschreibung einen wichtigen Beitrag, um den Versandhandel günstiger, sicherer und effizienter zu machen. Zur Rose hat diese Ärzte für ihren Aufwand angemessen entschädigt. Der verbleibende Teil der Einsparungen dieses Vertriebsmodells – über 80 Prozent – kam indessen den Krankenversicherern und damit den Prämienzahlern in Form von Vergünstigungen zugute. Denn im Gegensatz zu den stationären Apotheken verzichtet Zur Rose auf Taxen für Bezugs- und Medikamenten-Checks und gewährt überdies Rabatte. Die dadurch erzielten Einsparungen für das Gesundheitssystem lagen in den letzten 10 Jahren kumuliert bei rund 100 Millionen Franken. Am 7. Juli 2014 hat das Bundesgericht Zur Rose dennoch untersagt, die Ärzte für die elektronische Erfassung von Rezeptdaten zu entschädigen. Gleichentags hat Zur Rose die Entschädigungen eingestellt.

Da die beanstandete Geschäftstätigkeit bereits vor fünf Jahren eingestellt wurde, schliesst die Zur Rose-Gruppe einen Einfluss des Verfahrens auf die aktuelle Geschäftsentwicklung aus.

Verwaltungsrat stellt sich uneingeschränkt hinter seinen CEO

«Zur Rose verstand sich stets und versteht sich auch weiterhin als Protagonistin einer zeitgemässen, sicheren und kostendämpfenden Art der Medikamentenversorgung», sagt Verwaltungsratspräsident Prof. Stefan Feuerstein. «Diese juristische Attacke gegen unseren CEO durch Kreise, die den technologischen Wandel mit all seinen unbestrittenen Vorteilen allein zur Verteidigung ihrer wirtschaftlichen Individualinteressen aufhalten wollen – und dies über fünf Jahre nach Beendigung des beanstandeten Verhaltens -, erachte ich als grotesk. Dies umso mehr, als die kantonalen Behörden und Gerichte das Vorgehen unseres CEOs zuvor wiederholt als zulässig eingestuft hatten. Walter Oberhänsli ist ein ausgezeichneter und höchst integrer Unternehmer; wir werden seinen guten Ruf in jeder Hinsicht schützen.»

Über die Zur Rose Group AG

Die Schweizer Zur Rose-Gruppe ist Europas grösste E-Commerce-Apotheke und eine der führenden Ärztegrossistinnen in der Schweiz. Darüber hinaus betreibt sie den in Südeuropa führenden Marktplatz für apothekenübliche Gesundheits- und Pflegeprodukte. Das Unternehmen ist international mit starken Marken präsent, unter anderem mit Deutschlands bekanntester Apothekenmarke DocMorris. Zur Rose beschäftigt an ihren Standorten in der Schweiz, Deutschland, den Niederlanden, Spanien und Frankreich über 1’800 Mitarbeitende. 2019 erwirtschaftete sie einen Umsatz von 1’569 Millionen Franken (inklusive medpex) bei rund 7 Millionen aktiven Kunden in Kernmärkten Europas.

Mit ihrem Geschäftsmodell bietet die Zur Rose-Gruppe eine qualitativ hochwertige, sichere und kostengünstige pharmazeutische Versorgung. Sie zeichnet sich zudem aus durch die stetige Weiterentwicklung digitaler Services im Bereich Arzneimittelmanagement unter Verwendung von KI-gestützten Anwendungen und neuen Technologien. Darüber hinaus treibt Zur Rose die Positionierung als umfassende Gesundheitsdienstleisterin aktiv voran. Mit dem Aufbau einer digitalen Gesundheitsplattform – das Zur Rose-Ökosystem – vernetzt sie Produkte, Dienstleistungen und digitale Services von qualifizierten Anbietern. Die Leistung von Zur Rose wird es sein, diese Angebote zu den Kunden und Patienten zu bringen und eine relevante Selektion vorzunehmen. Ziel ist es, die Menschen lückenlos zu begleiten und zu befähigen, die eigene Gesundheit mit Produkten und digitalen Lösungen optimal zu managen.

Die Aktien der Zur Rose Group AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker ROSE). Weitere Informationen unter zurrosegroup.com.

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