Nach über sechs Wochen Corona-bedingter Zwangspause war es vorgestern endlich soweit: Trotz des branchenüblichen Ruhetags öffneten am Montag im gesamten Kammergebiet zahlreiche Friseure wieder ihre Salontüren. Auch bei Alexander Wälde, Friseur- und Kreishandwerksmeister aus Freudenstadt und Vizepräsident der Handwerkskammer Reutlingen herrschte so etwas wie Aufbruchsstimmung und große Freude: „Wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen auch, bin ich froh, trotz der strengen Hygieneauflagen wieder zur Schere greifen zu dürfen. Selbstverständlich muss ich mich auch erst an die Schutzstandards des Wirtschafts- und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk der BGW gewöhnen, aber es gebietet doch schon gesunder Menschverstand, dieses zu tun.“

Zu den zwingenden Schutzmaßnahmen gehören unter anderem die vorherige Vereinbarung eines Termins per Telefon oder E-Mail, der vorgeschriebene Mindestabstand, die Steuerung des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen, das Desinfizieren von Händen und Salonstühlen, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Mitarbeiter und Kunden, die Desinfektion von Arbeitsmaterialien nach jedem Gebrauch, die einmalige Verwendung von Handtüchern und Umhängen und die Dokumentierung der Kunden. Zudem darf es keinen Wartebereich mit Zeitschriften und Getränken geben und keine Spielecken für Kinder.

Obwohl beide Regelwerke den Friseursalons oder zumindest ihren Inhaberinnen oder Inhabern bekannt sein sollten und auch für alle verbindlich sind, werden die Vorschriften von zahlreichen Betrieben auf die leichte Schulter genommen oder erst gar nicht beachtet. „Der Friseurinnung ist zu Ohren gekommen, dass vor etlichen Salons sich lange Schlangen gebildet hatten, da keine vorherige Terminabsprache stattfand. In Albstadt spielten sich vor einem Friseur chaotische Szenen ab, fast wäre es zu einer Massenschlägerei gekommen. Auch das Tragen der Schutzmasken wird von vielen eher als modisches Accessoire gesehen, das man tragen kann aber nicht muss“, ärgert sich Wälde. „Diese Ignoranten gefährden damit nicht nur Ihre eigene, sondern auch die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen, ihrer Mitarbeiter und ihrer Kunden. Die praktische Umsetzung der Regeln ist durchaus schwierig, aber nicht unmöglich.“ Wer derlei Verstöße beobachtet, so Wälde, wird von uns ausdrücklich dazu ermutigt, diese bei der Stadt, der Gemeinde oder der Polizei zur Anzeige zu bringen.

Er appeliert an die „Schwarzen Schafe“ der Branche, sich an die Regeln zu halten, denn durch ihr Verschulden kann es, wenn es mit der Umsetzung der Regeln nicht klappt, bald für das gesamte Friseurhandwerk zappenduster werden. Es drohen schärfere Regulierungen und gegebenenfalls erneute Schließung der Salons. Es könne und dürfe nicht sein, dass hinterher diejenigen „die Dummen“ seien, die sich an die Regelungen hielten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Reutlingen
Hindenburgstr. 58
72762 Reutlingen
Telefon: +49 (7121) 24120
Telefax: +49 (7121) 2412400
http://www.hwk-reutlingen.de

Ansprechpartner:
Sonja Madeja
Stabsstellenleiterin
Telefon: +49 (7121) 2412-123
Fax: +49 (7121) 2412-420
E-Mail: sonja.madeja@hwk-reutlingen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel