„Die Flughäfen in Deutschland sind in der öffentlichen Daseinsvorsorge angekommen. Im besten Interesse unseres Landes sind alle Flughäfen weiterhin betriebsbereit und können angeflogen werden. Dafür erfahren wir große Wertschätzung von der Bundes- und den Landesregierungen. Aber diese Wertschätzung hilft uns bei der Lösung unserer Probleme wenig, sie senkt keine Kosten, zahlt keine Gehälter“, unterstreicht Schulte.
Durch den Zusammenbruch des Passagierverkehrs stehen die deutschen Flughäfen fast ohne Einnahmen dar. „Jeden Monat verlieren unsere Standorte eine halbe Milliarde Euro an Umsatz“, so der ADV-Präsident. Gleichzeitig zeigt sich, dass gerade in Krisenzeiten den Flughäfen eine zentrale Bedeutung bei der Aufrechterhaltung stabiler Logistik- und Versorgungsketten zukommt. Es geht vor allem um die Luftfracht zur Versorgung mit lebenswichtigen Gütern, aber auch um die zunehmenden Krankentransporte und Sonderverkehre, wie z.B. die Einreisen von Erntehelfern.
ADV fordert kompensatorische Zuwendungen zur Deckung der Vorhaltekosten
Mittlerweile sind den Flughäfen 95 Prozent ihrer Einnahmen weggebrochen, 80 Prozent der Beschäftigten befinden sich in Kurzarbeit. Gleichzeitig fallen jeden Monat Vorhaltekosten von 170 Millionen Euro zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft an.
„Die Covid19-Krise und der Zusammenbruch im Luftverkehr werden an den Flughäfen nicht spurlos vorbeigehen. Zehntausende Arbeitsplätze sind akut gefährdet“, erklärt ADV-Präsident Schulte. Und weiter: „Die Flughafenbetreiber versuchen, alle geeigneten Maßnahmen umzusetzen, um qualifizierte Beschäftigung bei den Flughafenunternehmen und bei den Dienstleistern im Luftverkehr zu erhalten“. Um möglichst viele wettbewerbsfähige Arbeitsplätze auch in Zukunft zu sichern, seien Bund und Länder dringender denn je aufgerufen, ihrer Gesamtverantwortung für den Luftverkehr in Deutschland gerecht zu werden.
Konkret fordert der Flughafenverband ADV, dass den Flughäfen zumindest die Vorhaltekosten für ihre Betriebsbereitschaft erstattet werden. Zur Deckung der Vorhaltekosten sind die Flughäfen auf kompensatorische Zuwendungen angewiesen.
Für eine gesicherte Liquidität müssen die Flughäfen Zugang zu den Sonderkreditprogrammen der KfW und der Länder erhalten.
Bund und Länder sind aufgerufen, an Flughäfen in wirtschaftlicher Notlage Zuschüsse entsprechend den erweiterten Beihilfemöglichkeiten zu gewähren.
Stefan Schulte mahnt: „Vom Fortbestehen der Flughäfen hängen auch mehrere 10.000 Arbeitsplätze bei Dienstleistern und Systempartnern ab und jeder Tag, der weiter ohne Entscheidung der Politik verstreicht, verschlimmert die Lage dramatisch“.
Als ältester ziviler Luftfahrtverband in Deutschland vertritt die ADV – Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) – bereits seit 1947 die Interessen ihrer Mitglieder. Dabei arbeitet die ADV eng mit den Flughäfen in Österreich, der Schweiz und Ungarn zusammen.
Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen wettbewerbsfähigen Luftverkehr und moderne, leistungsfähige Flughäfen in Deutschland ein. Das gute Miteinander von Anwohnern und Flughäfen ist der ADV ein besonderes Anliegen.
In allen rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen ist die ADV der Berater und Partner von Wirtschaft, Politik und Regionen. Die Facharbeit umfasst zudem die Bereiche Luftsicherheit, Standortentwicklung, Flughafenbetrieb und Flughafeninfrastruktur, vernetzte Verkehrsplanung sowie den Umwelt- und Fluglärmschutz.
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