„Im Jahr 2019 haben mehr Bürgerinnen und Bürger beim ZBFS ihren Antrag zur Feststellung ihrer Behinderung online gestellt“, sagt Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth. Bayernweit lag die Onlinequote bei 21,1 Prozent, im Vergleich zum Vorjahr damit um 2,4 Prozentpunkte höher. „Das ist im Bundesvergleich der Rekord“, so Dr. Kollmer.
Auch die Quote der Menschen, bei denen eine Behinderung festgestellt ist, steigt. Sie liegt bei knapp 9,35 Prozent der Bevölkerung Bayerns – das ist jeder elfte Bewohner im Freistaat.
Auf die Regierungsbezirke verteilt, ergibt sich im Jahr 2019 folgendes Bild:
Oberbayern: 378.850
Niederbayern: 119.740
Oberpfalz: 130.039
Oberfranken: 117.788
Mittelfranken: 205.197
Unterfranken: 129.753
Schwaben: 154.974
Eine Schwerbehinderung liegt ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr vor. Das ZBFS stellt diesen GdB fest.
Den Online-Antrag finden Sie unter www.schwerbehindertenantrag.bayern.de/onlineantrag/,
Informationen zum Schwerbehinderten-Feststellungsverfahren unter: www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/ausweis
Die Statistik des ZBFS ist abrufbar unter:
https://opendata.bayern.de/detailansicht/datensatz/menschen-mit-behinderung—strukturstatistik-2019?0
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