„Obwohl wir es begrüßen, dass die Länder unserer Forderung nach Unterstützung nachkommen, erleben wir derzeit ein föderalistisches Durcheinander: Die Regelungen für Hilfsgelder sind sehr divers, lassen Spielraum für Interpretation und noch ist offen, ob die Gelder wirklich überall unkompliziert und schnell genug fließen“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Häufig ist die Abrufbarkeit der Gelder an den Zweckbetrieb gebunden; es muss ein Gewinneinbruch nachgewiesen werden. Für die gemeinnützigen Tierschutzvereine und ihre Tierheime müssten jedoch ausdrücklich auch die wegfallenden Einnahmen aus dem ideellen Bereich herangezogen werden. Die aber lassen sich für das laufende Jahr noch nicht absehen, allgemein befürchtet wird ein Spendeneinbruch. Zudem werden bestehende Länderinvestitionstöpfe umgewidmet, etwa für Futterzuschüsse, was dazu führt, dass die eigentlich für Investitionen vorgesehenen Mittel sinken.
Tierschutzbund erneuert Forderung nach Hilfsfonds des Bundes
Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes erfordert die dringliche Situation der Tierheime zusätzlich einen Hilfsfonds: „Wir halten an unserer Forderung nach einem rückzahlungsfreien Sondertopf in Höhe von mindestens 65 Millionen Euro fest, um die schlimmsten Corona-Nebenwirkungen aufzufangen. Auf unseren schriftlichen Antrag haben wir bis heute keine Antwort. Wenn der Bund sich weigert, alleine zu handeln, dann muss er sich mit den Ländern einigen. Wenn jetzt nicht sofort geholfen wird, dann kann es für viele Einrichtungen am Jahresende zu spät sein. Der Schaden läge dann weit höher als 65 Millionen“, befürchtet Schröder.
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