Was passiert bei einer Covid-19-Erkrankung, wenn eine künstliche Beatmung notwendig wird, diese aber durch eine Patientenverfügung ausgeschlossen wurde? „Diese Frage verunsichert derzeit viele Menschen“, beobachtet Sigrid Zwergal, Koordinatorin des LebensFadens beim Caritasverband Rottenburg-Stuttgart. Sie stellt klar: Eine Patientenverfügung schließe eine intensivmedizinische Behandlung und künstliche Beatmung bei Covid 19 nicht aus. „Allein das Vorhandensein einer Patientenverfügung sagt nichts darüber aus, wie die Person, die sie verfasst hat, im Fall einer Covid-19 oder einer anderen Pandemieerkrankung behandelt werden will.“ Um sämtliche Fragen im Kontext von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu klären, gibt es den LebensFaden – ein Gesprächsangebot der Caritas Rottenburg-Stuttgart. Speziell geschulte Ehrenamtliche informieren und begleiten Menschen auch bei Fragen im Zusammenhang mit Covid-19. An 18 Standorten in Württemberg können sie in vertrauensvoller Atmosphäre und ohne Zeitdruck für sich klären, wie sie Vorsorge treffen wollen.

Ein guter Grund, sich an den LebensFaden zu wenden, sei der Wunsch, sich Klarheit zu verschaffen, welchen Einfluss die eigene Patientenverfügung im Falle einer Corona-Erkrankung hat. So führt diese Erkrankung nicht zwingend zum Tod. Sie kann in vielen Fällen erfolgreich behandelt und überstanden werden. Auf Wunsch der Ratsuchenden kann die Patientenverfügung dahingehend ergänzt werden, dass im Falle einer Covid-19- Erkrankung die Durchführung einer intensivmedizinischen Behandlung und künstlichen Beatmung verlangt wird, sofern dies aus medizinischer Sicht notwendig ist. 

Für viele Menschen gebe die Pandemie derzeit auch den Anstoß, sich generell mit dem Thema auseinanderzusetzen. In beiden Fällen erarbeiten die geschulten Ehrenamtlichen im Gespräch mit den Ratsuchenden die wichtigen Inhalte einer Patientenvorsorge und geben Informationen zu den rechtlichen Rahmendaten. Als Grundlage dient die Broschüre „Christliche Patientenvorsorge“, die von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland herausgegeben wurde. Sie ist eine Art Anleitung, eine Patientenverfügung auf dem Hintergrund christlicher Vorstellungen und Werte zu reflektieren.

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht sind keine Altersthemen: Für jeden Menschen können sie jederzeit zum Thema werden, sei es durch eine schwere Krankheit, oder durch einen Unfall. Darum richtet sich das Orientierungs-Angebot an Menschen ab 18 Jahren. Die Gespräche bieten die Möglichkeit, Klarheit über die eigenen Wünsche und Wertvorstellungen zu bekommen und diese gegebenenfalls zu Papier zu bringen. Es geht darum, sich Situationen vorzustellen, die die letzte Lebensphase betreffen. Dies bedeutet immer auch eine Auseinandersetzung mit dem bisherigen Leben und den eigenen Ideen eines guten Lebens und Sterbens. In der christlichen Patientenvorsorge können Behandlungswünsche, die das Sterben betreffen, formuliert werden.

Der LebensFaden ist eine seit sechs Jahren bestehende Initiative der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Diözesancaritasverband. Der Partner in Stuttgart ist dabei der Sozialdienst katholischer Frauen. Das Angebot hat seine Standorte in Ulm, Aalen, Biberach, Saulgau, Heilbronn, Öhringen, Crailsheim, Tübingen, Horb, Freudenstadt, Tuttlingen, Aalen, Schwäbisch-Gmünd, Reutlingen, Ludwigsburg, Mühlacker, Bietigheim-Bissingen, Waiblingen, Ulm und Stuttgart.

Gespräche werden derzeit per Video oder Telefon durchgeführt. Sobald die Kontaktbeschränkungen es erlauben, können auch Gespräche in den Beratungsstellen vor Ort durchgeführt werden.

Weitere Informationen und Kontakte unter www.lebensfaden.org. oder unter Telefon 0152 225 455 23. 

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