Die stufenweise Lockerung der Anti-Corona-Maßnahmen, die das Land NRW am Mittwoch auf einer Pressekonferenz verkündet hat, beinhalten auch eine Neubewertung der Zulassung von Veranstaltungen. Auch wenn Großveranstaltungen weiterhin bis zum 31.08.2020 verboten bleiben, so sollen schon ab dem 30. Mai 2020 Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 11. Mai 2020 sind zunächst, gemäß § 13 Veranstaltungen zulässig, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge dienen sowie Versammlungen öffentlichrechtlicher und privatrechtlicher Institutionen.

Dazu hat die Bochumer Veranstaltungs-GmbH als Betreibergesellschaft der Spielstätten RuhrCongress Bochum, Jahrhunderthalle Bochum, Stadthalle Wattenscheid und Freilichtbühne Wattenscheid in der vergangenen Woche bereits eine Ratssitzung im CongressSaal des RuhrCongress Bochum umgesetzt und dabei ein ausgefeiltes Konzept für Ein- und Auslass sowie Bestuhlung erarbeitet und erprobt, das auch bei Besucherbewegungen die weiterhin geltenden Abstandsregelungen und die vorgegebene Fläche pro Gast strikt einhält. Dieses Konzept lässt sich nun auch mit weiteren Bestuhlungsvarianten und Ausstellungsszenarien auf andere verfügbare Räume im RuhrCongress Bochum, z.B. den Großen Saal mit 2.800 qm, und auf die Jahrhunderthalle Bochum mit 8.000 qm Grundfläche übertragen.

‘‘Der Aufwand für die Besucherführung ist groß, aber wir können in unseren Häusern zumindest wieder ein ausgewähltes Spektrum an Veranstaltungen anbieten und durch eine intelligente Planung, eine Optimierung der Infrastruktur und umfangreiche Maßnahmen Veranstaltungen mit einer reduzierten Besucherzahl durchführen. Ganz entscheidend ist dabei, nicht nur die Stühle und Tische in dem geforderten Abstand aufzustellen, sondern den Ein- und Auslass minutiös zu steuern und die Bewegungsflächen und Laufwege für die Besucher großzügig zu planen.’’, sagt Andreas Kuchajda, Geschäftsführer der Bochumer Veranstaltungs-GmbH. Dabei werden die von der Landesregierung verfügten Regeln ebenso beachtet wie die Empfehlungen des RKI und die in Diskussion befindlichen Vorschläge für Rahmenbedingungen für Veranstaltungen mehrerer Institutionen und Verbände aus der Veranstaltungswirtschaft. Mindestens 4 qm Fläche pro Besucher sind vorgesehen, bei Ausstellungen werden es 10 qm sein, wie es momentan auch für Museen vorgeschrieben ist. Auch Kulturveranstaltungen sind unter der Maßgabe, Personen aus einem Haushalt
zusammen an einem Tisch zu platzieren, ab Ende des Monats voraussichtlich wieder plan- und umsetzbar.

Die Maßnahmen beginnen schon bei der Vorbereitung, mit der Planung der Arbeitsabläufe für den Aufbau gemäß Abstands- und Hygieneregeln, der Erstellung einer Mitwirkenden- und Teilnehmerliste mit Kontaktdaten, einem Hinweis auf Zutrittsverbot für Personen mit Atemwegserkrankungen und/oder Fieber sowie einer Maskenpflicht und dem Briefing des Reinigungs- und Ordnungsdienstes. Abstandsmarkierung und Wegeleitung sowie Hinweisschilder mit den Verhaltensregeln sind ansprechend, CI-gerecht gestaltet und gut sichtbar platziert.

„Uns liegen schon zahlreiche Anfragen für z.B. politische Versammlungen und Hochschulprüfungen vor, bei denen das erarbeitete Konzept zur Anwendung kommen kann. Wir sind gut gerüstet für viele Veranstaltungsformate, die durch umfangreiche Maßnahmen mit einer reduzierten Teilnehmerzahl wieder möglich sein werden und haben die Abläufe bereits geprobt.‘‘, resümiert Andreas Kuchajda.

Weitere Infos zur Bochumer Veranstaltungs-GmbH und den Spielstätten finden Sie online unter www.bochum-veranstaltungen.de

 

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