Am 1. August endet die Bewerbungsfrist für den mit 5.000 Euro dotierten Deutschen Kinderhörspielpreis, den die ARD gemeinsam mit der Film- und Medienstiftung NRW und in Zusammenarbeit mit der Stadt Wuppertal jährlich ausschreibt. Ziel des Preises ist es, den besten Originalstoff oder die beste Adaption für Kinderhörspiele zu ürdigen und damit auf dem unübersichtlichen Markt von Hörspielproduktionen für die Jüngsten ein Qualitätsbewusstsein zu schaffen. 2019 ging der Preis an Angela Gerrits für „Eineinhalb Wunder und ein Spatz“, eine Produktion des Hessischen Rundfunks in Kooperation mit dem DLF Kultur.

Der diesjährige Deutsche Kinderhörspielpreis wird am 7. November 2020 bei den ARD Hörspieltagen in Karlsruhe vergeben. Die Kulturradios der ARD werden die Preisverleihung live übertragen. 

Einreichen können die Landesrundfunkanstalten der ARD sowie Deutschlandradio, der ORF und SRF. Ebenso sind Verlage, Autoren und andere Hörspielproduzenten aufgefordert, ihre Hörspiele einzureichen. Bedingung ist, dass die eingereichten Werke bereits veröffentlicht bzw. gesendet wurden oder einen festen Sende- bzw. Veröffentlichungstermin bis zum 31. Dezember 2020 nachweisen können. Produktionen, die vor dem 1. Juli 2019 erschienen sind, sind nicht zugelassen. Jede/Jeder Einreichende darf nur eine Produktion mit einer maximalen Länge von 90 Minuten zum Wettbewerb einsenden. Einzelne Folgen von Hörspielserien sind ausdrücklich zugelassen. Die Einreichung einer Serienfolge schließt jedoch die Einreichung anderer Folgen der Serie aus. 

Die kompletten Ausschreibungsunterlagen können unter www.filmstiftung.de heruntergeladen werden.  

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