Die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA (ISIN DE0006614001; DE0006614035) wird ihre Hauptversammlung am 8. Juli 2020 zum Schutz der Gesundheit von Aktionärinnen und Aktionären, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den beteiligten Beratern und Dienstleistern als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre/-innen oder ihrer Bevollmächtigten abhalten.

Dies haben die Geschäftsführung der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates aufgrund der Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus (kurz: COVID-19-Pandemie) beschlossen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 2 § 1 Abs. 1, 2 S. 1, Abs. 6 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht.

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