Bundestag und Bundesrat haben heute, am 15.05.2020, das Sozialschutzpaket II beraten und verabschiedet und damit auch die vorübergehende Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Das Gesetz wird in der kommenden Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird mit Inkrafttreten des Gesetzes um drei weitere Monate verlängert – für Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde.

Die Fakten:

1. Weiterbewilligung erfolgt automatisch

Das Arbeitslosengeld wird für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert.

2. Alles läuft automatisch

Menschen, die Arbeitslosengeld erhalten, müssen von sich aus nichts weiter veranlassen. Alle, die nach dem neuen Gesetz weiter Anspruch haben, erhalten automatisch ein Weiterbewilligungsschreiben. Sie müssen sich nicht noch einmal bei der Agentur für Arbeit melden.

3. Arbeitsagenturen und Jobcenter stimmen sich ab

Auch Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai 2020 ausgelaufen ist und deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt haben oder bereits Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) beziehen, müssen nicht aktiv werden: Die Jobcenter und Arbeitsagenturen verrechnen die Leistungen miteinander.

Zum Arbeitslosengeld:

Weitere Informationen | Fragen und Antworten: https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Agentur für Arbeit Chemnitz
Heinrich Lorenz Str. 20
09120 Chemnitz
Telefax: +49 (371) 5672111
http://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rds/chemnitz/Agentur/index.htm

Ansprechpartner:
Kristin Huwe
Erste Fachkraft Presse und Marketing
Telefon: +49 (371) 9118-625
E-Mail: Sachsen.PresseMarketing@arbeitsagentur.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel