Die Winzer selbst führen fachmännisch eigene Laubarbeiten durch, um an den Rebstöcken in der Traubenzone im Laufe der Vegetation für eine gute Durchlüftung und Abtrocknung der Trauben zu sorgen, damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gering gehalten wird. Wird ein Rebstock allerdings nahezu komplett geplündert, fehlt hier die erforderliche Blattzahl für eine ungestörte Traubenentwicklung und –reife. Es kommt somit zu einer beträchtlichen wirtschaftlichen Schädigung des Ernteguts in Form einer erheblichen Qualitätsminderung, bis hin zum Totalausfall im laufenden wie auch im Folgejahr.
Das Diebesgut wird vermutlich vorwiegend in der orientalischen Küche verwendet. Die Blätterdiebe mit Migrationshintergrund verstehen meist auch die gut gemeinten Hinweise nicht. Der Verzehr von Weinblättern ist in unseren Gefilden nicht unbedingt gesundheitsfördernd. Durch die Bewirtschaftung der Weinberge bleibt die Erhaltung der Rebe mit Hilfe von Pflanzenschutzmitteln nicht aus.
Der Weinbauverband Saale-Unstrut e.V. möchte darauf hinweisen, dass das Entfernen von Weinblättern eine Straftat ist und bei der Polizei angezeigt werden kann. Zudem sollte man die gesundheitlichen Risiken abwägen, denen man sich durch den Verzehr der Blätter aussetzt.
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