Die Wahrscheinlichkeit in Niedersachsen wie in der gesamten Bundesrepublik im Erdreich auf Munition aus den Weltkriegen zu stoßen, ist auch 75 Jahre nach Kriegsende sehr hoch. Rund 90 Prozent aller Fundmeldungen, die bei der Polizei oder dem Kampfmittelbeseitigungsdienst eingehen, betreffen genau solche Munition oder Munitionsreste. Häufig stellt sich heraus, dass der Finder mit einem Metallsuchgerät oder einer Magnetangel auf „Schatzsuche“ war. Was viele nicht wissen: Die Suche mit einem Metalldetektor und das Magnetangeln sind verboten, wenn keine Genehmigung vorliegt.
Munitionsfunde unterliegen der Meldepflicht. Auch nach über 70 Jahren besteht Lebensgefahr
Im Erdboden oder unter Wasser verborgene Metallgegenstände bergen immer die Gefahr, sich als Munitionsreste oder Waffen zu entpuppen, auch und vor allem dort, wo keine Kampfhandlungen während der Weltkriege stattfanden. In Bezug auf munitionsverdächtige Gegenstände warnt der Kampfmittelbeseitigungsdienst dringend davor, diese Gegenstände anzufassen, in ihrer Lage zu verändern oder gar abzutransportieren. Verdächtige Funde sind umgehend der Polizei, dem Ordnungsamt oder dem Kampfmittelbeseitigungsdienst zu melden.
Aus Unkenntnis wird oft falsch gehandelt und vermeintliche Schätze landen zu Hause in einer Vitrine, im Keller oder der Garage.
Aus den Einsatzberichten des KBD:
27.04.2020 Vater und Sohn finden Phosphorbrandbombe beim Magnetangeln und nehmen sie mit nach Hause. Als sich später weißer Phosphor in der Bombe selbst entzündet, werden drei Personen verletzt. (Phosphorbrandbombe wird im Eimer gelöscht, siehe Bild 1)
04.05.2020 Magnetangler findet Handgranate und lässt sie am Magneten am Brückengeländer hängen. (vergleichbare Handgranate siehe Bild 2)
05.05.2020 Zehnjähriger Junge findet im Wald beim Sondieren eine Stabbrandbombe und nimmt sie mit nach Hause. (vergleichbare Stabbrandbombe siehe Bild 3)
Suche mit einem Metalldetektor und Magnetangeln sind verboten
Die Suche mit einem Metalldetektor und das Magnetangeln sind verboten, solange keine Nachforschungsgenehmigung vorliegt. Auch wenn nicht zielgerichtet nach Kulturgütern oder antiken Resten gesucht wird, haben sowohl das Oberverwaltungsgericht Lüneburg als auch das Verwaltungsgericht Braunschweig festgestellt, dass eine Genehmigung erforderlich ist, wenn jemand mit Hilfsmitteln sucht und es für möglich hält, dass er auf Bodenfunde archäologischer oder historischer Art stößt. Es kommt nicht darauf an, ob altertümliche Schätze gefunden werden, der Versuch allein reicht aus. Je mehr Relikte vergangener Zeiten auf diese Weise verschwinden, desto schwieriger wird es für die Wissenschaft, Vergleiche anzustellen und Bilder früherer Epochen zu zeichnen.
Der Verstoß gegen diese Vorschrift ist ein Bußgeldtatbestand, der in Niedersachsen mit einer Geldbuße bis zu 250.000 Euro bedroht ist.
Wer Funde nicht anzeigt, muss ebenfalls mit einem weiteren Bußgeld in ähnlicher Höhe wie bei der Suche oder dem Fischen ohne Genehmigung rechnen. Hat ein Fund tatsächlich einen Besitzer, wird dies als Fundunterschlagung bewertet. Das ist eine Straftat.
Darüber hinaus können noch weitere Straftatbestände in Betracht kommen. Das Betreten befriedeten Besitztums ohne Erlaubnis des Eigentümers ist ein Hausfriedensbruch.
Wer Kriegsmunition mitnimmt, muss mit Anklagen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoff-, das Waffen oder das Kriegswaffenkontrollgesetz rechnen. Generell ist die gezielte Suche und Inbesitznahme von Kampfmitteln verboten. Auch in alter Kriegsmunition befinden sich nicht selten noch gefährliche Brand- oder Sprengstoffe, die eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten.
Für Maßnahmen gegen die illegale Suche mit Metalldetektoren oder das Magnetangeln ist die Polizei vor Ort zuständig. In der Regel arbeiten die Täter vorsichtig, unauffällig, zumeist nachts oder bei Dämmerung und in unübersichtlichem Gelände, so dass die Polizei nur selten rechtzeitig Kenntnis erlangt und zur Stelle sein kann. Sie ist daher auf die Hilfe der Denkmalschutzbehörden, den Mitarbeitern der Jagd- und Forstwirtschaft sowie auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Abgesehen davon, dass Sondengänger und Magnetangler ihre Gesundheit und das Leben anderer gefährden und sich einer Geldbuße oder Freiheitsstrafe aussetzen, zerstören und plündern sie unsere Bodendenkmäler. Folgender Appell richtet sich deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger: Beobachten oder treffen Sie im Gelände Personen an, bei denen der Verdacht einer nicht genehmigten Nachforschung besteht, sollten Sie sich die Personen, ihr Verhalten und gegebenenfalls zugehörige Autokennzeichen merken und die Polizei informieren. Helfen Sie mit, unsere Bodendenkmäler zu schützen.
Dieser Beitrag wurde gemeinschaftlich verfasst durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen (KBD), das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) und das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA).
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst gehört organisatorisch zur Regionaldirektion Hameln-Hannover des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN).
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN)
Podbielskistraße 331
30659 Hannover
Telefon: +49 (511) 64609-0
Telefax: +49 (511) 64609-160
http://www.lgln.niedersachsen.de
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Telefon: +49 (511) 30245-501
E-Mail: thomas.bleicher@lgln.niedersachsen.de
Landesamt für Denkmalpflege
Telefon: +49 (511) 925-5263
E-Mail: tobias.wulf@nld.niedersachsen.de
Leiterin der Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (511) 64609-384
E-Mail: doris.henke@lgln.niedersachsen.de