Für die ZEG-Mitarbeiter bedeutet das, dass der April rückwirkend und der Mai normal abgerechnet werden und die Differenz zum normalen Netto-Lohn, den sie ohne Kurzarbeit erhalten hätten, mit der nächsten Lohn- bzw. Gehaltszahlung ausgezahlt wird. Bereits im März zu Beginn der Corona-Pandemie hatte die Unternehmensleitung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versprochen, finanzielle Einbußen durch die Kurzarbeit zu entschädigen, wenn die ZEG aufgrund der Ereignisse dazu in der Lage ist. Dieses Versprechen wird nun eingelöst.
Die ZEG Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft eG in Köln ist mit über 1.000 angeschlossenen Mitgliedsfirmen Europas größter Zweirad-Fachhandelsverband und erwirtschaftete 2019 einen Gesamtumsatz von über einer Milliarde Euro. Sie vertreibt die bekannten Exklusivmarken BULLS, PEGASUS und ZEMO. Neben Deutschland ist die ZEG mit ihren Mitgliedern europaweit und mit ihren Handelspartnern weltweit vertreten. www.zeg.de
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