„Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Reflexion der Dimensionen Geschlecht und Vielfältigkeit für ihre Forschungsarbeit anzuhalten, denn in vielen Fällen sind diese relevant“, sagt DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker. „Wir wissen aber auch, dass die Bedeutung von Geschlecht und Vielfältigkeit je nach Forschungskontext, Thema und Methoden variiert, weshalb die Angaben dazu bei der Antragstellung bei der DFG nicht zwingend sind.“ Die DFG hat eine Webseite mit Informationen und Beispielen aus den verschiedenen Wissenschaftsbereichen eingerichtet (s. a. der Link dazu unten).
Die Dimensionen Geschlecht und Vielfältigkeit können, wie es in der Stellungnahme heißt, unter anderem bedeutsam sein mit Blick auf die forschenden Personen, die untersuchten Personen, die von einer Umsetzung der Forschungsergebnisse betroffenen Personen, die untersuchten Tiere oder das von Menschen oder Tieren entnommene Material. In jedem Fall sei die Berücksichtigung der Bedeutung von Geschlecht und Vielfältigkeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Forschungsvorhaben Teil guter wissenschaftlicher Praxis und entsprechend im Kodex der DFG „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ von 2019 verankert. Sollten Geschlechter- und Vielfältigkeitsdimensionen weder inhaltlich noch methodisch für ein Projekt von Bedeutung sein, müssten im Förderantrag dazu keine Angaben gemacht werden.
Weiterführende Informationen
Zur Stellungnahme „Geschlecht und Vielfältigkeit – Bedeutung für Forschungsvorhaben“ sowie zu Informationen und Beispielen für alle Wissenschaftsbereiche unter:
www.dfg.de/vielfaeltigkeitsdimensionen
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Chancengleichheit, Wissenschaftliche Integrität und Verfahrensgestaltung
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E-Mail: vielfaeltigkeitsdimensionen@dfg.de