Rauchen ist einer der Hauptrisikofaktoren für schwere chronische Erkrankungen wie Herz-Kreislauferkrankungen, Atemwegserkrankungen oder Krebs. Nikotin, das im Tabakrauch enthaltene Nervengift, hat ein hohes Suchtpotenzial und kann begünstigen, dass Menschen vom Tabakrauchen abhängig werden. Das gilt auch für E-Zigaretten und Verdampfer. „Aus diesem Grund möchten viele Menschen Nichtraucher werden. Hier ist klar die Eigenverantwortung des Einzelnen gefragt. Das bedeutet auch Hilfe anzunehmen, sollte es mit dem Aufhören nicht allein funktionieren“, so Dr. Stephan Sandrock, Leiter des Fachbereichs Arbeits- und Leistungsfähigkeit am ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V.

Rauchen: Risiko für Gesundheit und Geldbeutel
Aktuell wird aufgrund der aktuellen Coronakrise noch deutlicher, wie wichtig es ist aufzuhören. Denn Menschen mit geschädigter Lunge zählen zu einer Risikogruppe, an den Folgen einer Corona-Infektion schwer zu erkranken. Schätzungen zufolge sterben in Deutschland jedes Jahr zwischen 110.000 und 140.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Die jährlich durch Rauchen verursachten Krankheitskosten belaufen sich deutschlandweit auf über 20 Milliarden Euro.
Auch der Kostenfaktor ist nicht zu verachten. Bei einem Preis von ca. 32 Cent pro Zigarette und 20 Zigaretten am Tag verpuffen im wahrsten Sinne des Wortes im Jahr etwa 2336,- Euro.

Wer aufhört, zeigt starken Willen und ist Vorbild
Wer mit dem Rauchen aufhört, hat viele Vorteile, von denen sich einige schon nach kurzer Zeit bemerkbar machen. Husten und Kurzatmigkeit verschwinden relativ schnell, der Geruchssinn verbessert sich. Aufhören verringert auch mögliche Probleme mit dem Herz-Kreislauf-System, denn Nichtraucher haben ein geringeres Risiko für Bluthockdruck. Nicht zu guter Letzt spart es enorm viel Geld.
„Eigenverantwortung heißt der Schlüssel auf dem Weg zum Nichtraucher. Wer es nicht aus eigener Kraft schafft, der kann sich Hilfestellungen suchen. Zum Beispiel von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Ärzte und Krankenkassen helfen auch weiter und können Programme empfehlen“, so Sandrock.

Arbeitgeber für den Nichtraucherschutz
Laut § 5 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber für Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz sorgen. So muss der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.
Auch die Mitarbeiter sind gefragt – sie müssen nach Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber in Fragen des Arbeitsschutzes unterstützen. Dazu gehört auch das Einhalten von Rauchverboten, um andere Beschäftigte vor Passivrauch zu schützen.
http://www.euro.who.int/de/media-centre/events/events/2020/05/world-no-tobacco-day-2020-protecting-youth

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e.V.
Uerdinger Straße 56
40474 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 542263-0
Telefax: +49 (211) 542263-37
http://www.arbeitswissenschaft.net/das-sind-wir/

Ansprechpartner:
Christine Molketin
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (211) 542263-26
Fax: +49 (211) 542263-37
E-Mail: c.molketin@ifaa-mail.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel