Das Bundeswirtschaftsministerium plant ein Modell der unangekündigten Netzeingriffe: Der Stromverbrauch von flexiblen Energieverbrauchseinrichtungen, wie Elektrofahrzeugen oder Wärmepumpen, soll willkürlich vom Netzbetreiber begrenzt werden. „Strom ohne Unterbrechungen war für Verbraucher bisher die Norm. Unangekündigte Unterbrechungen sollen der neue Standard werden. Das ist keine gute Nachricht für private Verbraucher“, kritisiert Thomas Engelke vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) Robert Busch betont: „Wir brauchen intelligente marktliche Steuerungen statt Zwangsbewirtschaftung“. bne und vzbv lehnen den Vorschlag ab und fordern in ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme Alternativlösungen.

Nachfrageseitige Flexibilität ist zum einen für eine kostengünstige Integration erneuerbarer Energien und damit das erfolgreiche Gelingen der Energiewende wichtig. Zum anderen muss eine Überlastung der Netze vermieden werden – z.B. durch eine hohe gleichzeitige Nachfrage, wenn viele Verbraucher am Feierabend zur selben Zeit ihr E-Fahrzeug laden wollen. Die Herausforderung ist, ein Modell zu entwickeln, das diese beiden Zielvorgaben kundenfreundlich, kosteneffizient und mit möglichst geringem regulatorischem Aufwand umsetzt. „Der aktuell diskutierte Vorschlag zeigt, wie es nicht geht: Verbraucherbedürfnisse werden zurückgestellt und die wettbewerbliche Nutzung flexibler Lasten wird eingeschränkt. Alternativen wurden nur unzureichend geprüft“, so Busch.

Ganzheitliche Überarbeitung anstatt Stückwerk bei der Netzentgeltsystematik

Außerdem schlägt das Modell Änderungen der Netzentgelte für Klein- und Privatverbraucher vor. Eine Reform der Netzentgelte, ebenso wie der Umlagen und Abgaben, ist zwar dringend nötig. Das diskutierte Modell lässt jedoch wichtige Anforderungen an die Netzentgeltsystematik, wie die Kostenreflexivität und damit bspw. die Einbindung von Eigenversorgern, weitestgehend unberücksichtigt und gehen für private Verbraucher in die falsche Richtung. „Das Modell ist in der diskutierten Form nicht fair gegenüber unflexiblen Kunden und schränkt Verbraucher unnötig ein. Aus Verbrauchersicht kommen Wahlfreiheit und Kosteneffizienz viel zu kurz. Ständige aufwendige und damit teure Korrekturen sind zu vermeiden“, kritisiert Engelke.

Schrittweise erweiterbares Zielmodell als Alternativlösung

bne und vzbv präferieren einen wettbewerblichen Mechanismus, der das Optimierungspotential von flexiblen Energieverbrauchseinrichtungen aktiviert. Die Verbände schlagen deshalb vor: a) die bestehenden Regelungen für eine Übergangslösung im § 14a EnWG anzupassen sowie b) unverzüglich mit der Erarbeitung eines Zielmodells zu beginnen. Dieses soll Schritt für Schritt umgesetzt werden können, damit die Auswirkungen von getroffenen Änderungen evaluiert und entsprechend notwendige Anpassungen kostengünstig getroffen werden können. „Wir brauchen eine Übergangslösung, damit auch kurzfristig sämtliche neu entstehende Ladepunkte innerhalb kurzer Zeit an das Netz angeschlossen werden können“, unterstreicht Busch.

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