In seinem Kommentar „KI und Produkthaftung“ im heute bei C.H. Beck erscheinenden Rechtshandbuch „Artificial Intelligence und Machine Learning“erläutert Philipp Reusch die praxisrelevanten Rechtsfragen zu künstlicher Intelligenz (KI) und Produkthaftung. Die von dem Produkthaftungsexperten und Gründungssozius von reuschlaw Legal Consultants postulierten Thesen sind nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen EU-Diskussionen um die Definition rechtlicher Leitplanken für Systeme mit KI von großer Aktualität. Die Debatte ist insbesondere seit der Veröffentlichung eines KI-Weißbuchs durch die Europäische Kommission im Februar 2020 in vollem Gange.

Philipp Reusch kommentiert: „Vor 34 Jahren, als die Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG in Kraft trat, war von Software und Algorithmen noch keine Rede. Es wird Zeit zu begreifen, dass selbstlernende Systeme unseren privaten wie beruflichen Alltag bereits jetzt prägen und zukünftig eine immer größere Rolle spielen werden. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Implikationen für Hersteller, Nutzer und Betreiber von Produkten mit künstlicher Intelligenz im Lichte der heutigen Zeit zu betrachten und zu bewerten. Sie sind ein Spiegel dessen, wie wir als Gesellschaft mit den digitalen Technologien der Zukunft rechtlich umgehen möchten.“

Der Kommentar erscheint im Rechtshandbuch des C.H. Beck-Verlags – Deutschlands führendem juristischen Fachverlag. Mit etwa 1.700 Neuerscheinungen in den Verlagsbereichen Recht, Steuern, Wirtschaft, Literatur, Sachbuch und Wissenschaft gehört C.H. Beck auch quantitativ zu den wichtigsten Buch- und Zeitschriftenverlagen in Deutschland.

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