Zur heute geplanten Veröffentlichung der 15. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung sagt Ulrich Ackermann, Leiter Außenwirtschaft im VDMA:

„Das Schlimmste konnte noch einmal abgewendet werden. In der aktuellen Novelle der Außenwirtschaftsverordnung bleiben die Herstellungsanlagen für Gesundheitsprodukte, einschließlich Komponenten und Vorprodukte, von der Liste der zu prüfenden Unternehmen ausgenommen. Denn dadurch wären, quasi durch die Hintertür, zahlreiche Maschinenbauunternehmen der staatlichen Investitionsprüfung unterworfen worden, ohne dass hier Risiken für die öffentliche Ordnung und Sicherheit erkennbar sind.

Aber aufgeschoben ist leider nicht aufgehoben. Für den Sommer ist eine weitere Novelle der Außenwirtschaftsverordnung angekündigt, in der unter dem Stichwort ,kritische Technologien“ die Aufnahme zahlreicher Maschinenbauprodukte in den Katalog der Investitionsprüfungen droht. Dadurch würden die staatlichen Einflussmöglichkeiten unnötig erweitert und ausländische Investoren zusätzlich abschreckt. Um die Innovationskraft im Maschinenbau langfristig zu erhalten, ist ausländisches Kapital künftig wichtiger denn je.“

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