„Bei aller Notwendigkeit eines Ausbaus der Offshore-Windkraft zur Erreichung des Klimazieles darf der dringend notwendige Meeresnaturschutz nicht auf der Strecke bleiben. Mit der heutigen Entscheidung des Bundeskabinetts hinsichtlich eines Ausbaus auf 40GW bis 2040 droht die europarechtliche Verpflichtung zum Meeresnaturschutz ins Abseits zu rücken. Wir sind bestürzt, dass anstatt eines sinnvollen, integrierenden Ansatzes hier eine industriepolitische Festlegung getroffen wird, die mit großen Auswirkungen auf die Meeresnatur verbunden sein wird. Mehr als 50 Prozent der Fläche für bedrohte und geschützte Vogelarten droht so verloren zu gehen. Der Beschluss ignoriert zudem den laufenden Prozess zur marinen Raumordnung, in dem bis Sommer nächsten Jahres Nutzungsansprüche und deren Vereinbarkeit mit Belangen des Meeresschutzes im Rahmen einer breiten Konsultation sorgfältig besprochen und dann abgewogen werden sollen.
Für die Erreichung der Klimaziele braucht Deutschland einen klaren Ausbaupfad für die Offshore-Windenergie. Dieser muss naturverträglich sein und die ökologische Tragfähigkeit von Nord- und Ostsee berücksichtigen. Die Änderungen zum Wind-auf-See-Gesetz hätten die Möglichkeit gegeben, einen Ausbau festzulegen, der gleichermaßen den Erfordernissen des Klimaschutzes und des Schutzes der Biodiversität gerecht wird. Diese Chance hat die Bundesregierung verstreichen lassen.“
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