Normenkontrollklage macht Brennstoffemissionshandelsgesetz rechtssicherer
„Wir fordern die Bundesregierung, die Bundesländer und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dass Gesetz zur Bepreisung von CO2 (Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG) für Heizen und Verkehr einer abstrakten Normenkontrollklage nach Artikel 93 Grundgesetz zu unterziehen. Damit würde das BEHG auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft und sichergestellt, dass das Gesetz zum Inkrafttreten am 1. Januar 2021 rechtskonform umgesetzt werden kann. Ansonsten blüht dem BEHG das Schicksal der Pkw-Maut. In seiner jetzigen Rechtsform eines „nationalen Festpreis-Emissionshandels“ droht Deutschland eine Klagewelle der rund 4.000 Verpflichteten. Um der Gefahr einer Rückabwicklung vollständig zu entgehen, wäre die Ausrichtung der Energiesteuersätze für Brenn- und Kraftstoffe an den Treibhausgasemissionen der rechtssicherere, unbürokratischere und schnellere Weg. Damit würde der europäische Sonderweg, den die Bundesregierung mit dem Festpreis-Emissionshandel eingeschlagen hat, beendet. Die Überführbarkeit des nationalen CO2-Preises unter das Dach eines einheitlichen und sektorübergreifenden europäischen Emissionshandels, wie vom Klimaschutzprogramm 2030 und dem Green Deal vorgesehen, würde rechtlich sichergestellt.“
Hintergrund: Das Gutachten des Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Rainer Wernsmann von der Universität Passau im Auftrag der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag kommt zu dem Ergebnis, dass das BEHG in seiner jetzigen Ausgestaltungsform nicht verfassungsgemäß ist. Bereits zuvor hatten IKEM und Universität Greifswald im Auftrag der Stiftung Neue Energie, das Öko-Institut und die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie die Stiftung Umweltenergierecht finanzverfassungsrechtliche Bedenken gegen den Fest-Preisemissionshandel der Bundesregierung angemeldet.
Die Entscheidung der Bundesregierung, mit dem BEHG einen Fest-Preisemissionshandel einzuführen statt eine Energiesteuerreform vorzunehmen, bedeutet neben der Rechtsunsicherheit einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand und beschreibt einen Sonderweg in Europa.
Mit einem CO2-Mindestpreis im EU-Emissionshandel für Energieerzeugung und Teile der Industrie, wie Großbritannien ihn bereits 2013/2014 für die Stromerzeugung eingeführt hat und Deutschland mit Frankreich und andere Ländern ihn einfordert, sowie einer Energiesteuerreform für Heizen und Verkehr würde ein CO2-Preissystem hingegen rechtssicher, schnell und wirksam eingeführt werden können.
Weitere Informationen unter:
Brennstoffemissionshandelsgesetz verfassungsgemäß und wirksam? (November 2019)
Erhöhung des CO2-Preises im BEHG nach Kabinettsbeschluss und Vermittlungsausschuss
Aktuelle Fassung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Stellungnahme Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (November 2019)
Weitere Informationen unter www.co2abgabe.de
Der CO2 Abgabe e.V. ist eine Gruppe von mehr als 1.000 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die für eine wirksame Lenkungsabgabe auf Treibhausgase (CO2 u.a.) eintritt, um die zahlreichen Umlagen und Steuern auf Energie in Deutschland am Klimaschutz neu auszurichten. Zu den Gründungsmitgliedern gehören u.a. Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Thomas Jorberg (Vorstandssprecher der GLS Bank und Rudolf Kastner (Vorstand im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). Weitere Informationen hier.
Verein für eine nationale CO2-Abgabe (CO2-Abgabe) e.V
Alfred-Döblin-Platz 1
79100 Freiburg
Telefon: +49 (761) 45893277
Telefax: +49 (761) 59479250
http://co2abgabe.de
Leiter Büro Berlin
Telefon: +49 (152) 55370-200
E-Mail: Ulf.Sieberg@co2abgabe.de