Die Musikwirtschaftsverbände prüfen nun einerseits, wie und in welchem Umfang ihre Einzelbranchen das Programmangebot in Anspruch nehmen können und inwiefern es dazu beitragen kann, eine baldige Rückkehr des Kulturbetriebs zur „Normalität“ zu gewährleisten. Zum anderen ist es wichtig, Klarheit darüber zu erhalten, welche Voraussetzungen an die Vergabe von Überbrückungshilfen geknüpft werden und ob sie die zu erwartenden negativen Effekte der Krise im Folgejahr abwenden können.
Irritierend ist jedoch, dass in dem Maßnahmenbündel zur Stärkung der Kulturinfrastruktur, das unter dem Titel „NEUSTART KULTUR“ in einer Pressemitteilung der Staatsministerin für Kultur und Medien vom 4. Juni detaillierter aufgeschlüsselt wird, einige Sektoren der Musikbranche ausdrücklich erwähnt werden, während andere sich nicht wiederfinden. Dies ist eine verpasste Chance, die komplexen Wertschöpfungsketten der Branche zu adressieren und sie mit kultureller wie wirtschaftlicher Weitsicht im Bewusstsein zu verankern. Die Spitzenverbände der Musikwirtschaft haben in den vergangenen Monaten gemeinsam mehrfach auf die enge wirtschaftliche Verzahnung aller Einzelbranchen miteinander und deren Abhängigkeit voneinander hingewiesen, unter anderem in der „Schadensmeldung“ vom 25. März sowie in einer Pressemitteilung am 6. Mai.
Damit ein „Neustart“ für die Kultur in Deutschland wirkungsvoll und nachhaltig gelingen kann, muss ein Konjunkturpaket nach Auffassung der Verbände diese inhaltlichen wie zeitlichen Wirkungszusammenhänge und die zwingende wirtschaftliche Verkettung der Teilbranchen reflektieren. So stehen in der Musikwirtschaft u.a. Festivalveranstalter mit Tonträgerherstellern, Musikverlagen, Herstellern von Musikinstrumenten und -Equipment, Musikfachhändlern und Verwertungsgesellschaften und natürlich den Künstler*innen selbst in einem wirtschaftlichen Kontext, der mit dem großflächigen Ausfall einzelner Teilbereiche und der weiteren Betroffenheit einzelner Gewerke auf lange Sicht in seiner Gesamtheit existenziell gefährdet wird. Auch für jene Sektoren, die wesentliche negative Effekte dieses Jahres aufgrund von Auszahlungsrhythmen erst im kommenden Jahr zu spüren bekommen, namentlich betrifft dies über die Verteilungen der gemeinsamen Verwertungsgesellschaften der Künstler*innen und deren Partner*innen die Tonträgerhersteller und Musikverlage, braucht es eine Perspektive, um diese Konsequenzen abzufangen.
Die Absender der Pressemeldung sind:
BDKV – Bundesverband der Konzert-und Veranstaltungswirtschaft e.V.
BVMI – Bundesverband Musikindustrie e.V.
BV POP – Bundesverband Popularmusik e. V.
DMV – Deutscher Musikverleger-Verband e.V.
EVVC – Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.
GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
LIVEKOMM – Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.
SOMM – Society Of Music Merchants e. V.
VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.
Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) vertritt die Interessen von rund 200 Tonträgerherstellern und Musikunternehmen, die mehr als 80 Prozent des deutschen Musikmarkts repräsentieren. Der Verband setzt sich für die Anliegen der Musikindustrie in der deutschen und europäischen Politik ein und dient der Öffentlichkeit als zentraler Ansprechpartner zur Musikbranche. Neben der Ermittlung und Veröffentlichung von Marktstatistiken gehören branchennahe Dienstleistungen zum Portfolio des BVMI. Er verleiht er die GOLD-, PLATIN- und DIAMOND-Awards an die erfolgreichsten Künstler in Deutschland, darüber hinaus werden seit 1977 die Offiziellen Deutschen Charts in seinem Auftrag erhoben. Zur Orientierung der Verbraucher bei der Nutzung von Musik im Internet wurde 2013 die Initiative PLAYFAIR ins Leben gerufen. Weitere Informationen: www.musikindustrie.de
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