Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, erklärt, welche Maßnahmen Autofahrer bei Blendung am Steuer ergreifen sollten und wie Blindfahrten vermieden werden.
1. Schmutz begünstigt Blendung durch tiefstehende Sonne
Ob Autofahrerin oder Autofahrer: Jeder sollte eine Sonnenbrille mitführen oder diese am besten dauerhaft im Auto deponieren. Vor der Fahrt die Sonnenbrille putzen, um für eine bessere Sicht zu sorgen. Im Straßenverkehr sollten Sonnenbrillen mit einem Tönungsgrad von 2 oder 3 getragen werden. Diese Gläser absorbieren bis zu 92 Prozent des sichtbaren Lichts. Ebenso wie die Sonnenbrille, gilt es die Scheiben von innen und außen sauber zu halten, denn schmutzige Scheiben verursachen sogenanntes „Streulicht“. Dies führt zu einer noch stärkeren Blendung durch die Sonne. Auch verschlissene Wischerblätter sollten ausgetauscht und das Wischwasser regelmäßig aufgefüllt werden. Zusätzlich verschafft die heruntergeklappte Sonnenblende einen besseren Durchblick.
Bei schlechten Sichtverhältnissen sollten Autofahrer unbedingt die Geschwindigkeit anpassen und vorsichtig fahren. Ein ausreichender Sicherheitsabstand ist unabdingbar! Steht die Sonne zu tief und macht das Weiterfahren unmöglich, besser am Straßenrand anhalten und eine kurze Pause einlegen. Gerade, wenn die Fahrbahn nach einem sommerlichen Regenguss stark spiegelt, ist eine Pause angeraten.
2. Blendung durch andere Fahrzeuge
Besonders in der Nacht werden Autofahrer oft von den Scheinwerfern anderer Fahrzeuge geblendet. Ein Grund dafür kann sein, dass das andere Fahrzeug irrtümlich mit Fernlicht fährt oder die Scheinwerfer falsch eingestellt sind. Andernfalls kann auch eine Sehschwäche, die sogenannte Nachtblindheit, eine mögliche Ursache sein, wenn es sich um eine dauerhafte Blendeempfindlichkeit handelt. In diesem Fall sollte schnell ein Arzt zur Abklärung aufgesucht werden. Ist ein Autofahrer durch ein entgegenkommendes Fahrzeug geblendet, muss unbedingt das Tempo gedrosselt und gegebenenfalls auch angehalten werden.
3. Rechtliche Aspekte
Laut §1 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt: Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, dass er andere nicht schädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt. Wichtig: Blendung durch ein anderes Auto ist keine Entschuldigung für einen Unfall. Der Geblendete muss seine Fahrweise der Situation anpassen, auch wenn das jeweils andere Fahrzeug für das blendende Licht verantwortlich ist. Im Falle eines Unfalls muss bei Missachtung der Regel mit einem Bußgeld gerechnet werden.
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