Die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zum Anspruch auf Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wurde am 9. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt rückwirkend zum 14. Mai 2020.

Hierzu äußerte sich heute in Berlin der Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Franz Wagner:

„Eine umfangreiche Testung des Pflegepersonals in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist seit langem unabdingbar. Jetzt herrscht hierzu endlich Gewissheit. Damit werden wichtige Bausteine für einen höheren Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der von diesen gepflegten und betreuten Menschen gesetzt.

Wir müssen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern, dass es zu Ansteckungen bei den von der Profession Pflege versorgten Patienten und Pflegebedürftigen kommt. 60 Prozent aller Verstorbenen waren laut einer Befragung der Universität Bremen von Pflegeheimen oder Pflegediensten betreute Menschen; dabei betrage deren Anteil an allen infizierten Personen nur 8,5 Prozent.

Allein das zeigt die wesentliche Bedeutung einer umfassenden, regelmäßigen und präventiven Testung im Bereich der Pflege. Die Veranlassung von Reihentests darf dabei nicht allein in den Händen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes liegen. Hier ist eine klare Direktive von oberster Seite nötig, dass auch die Profession Pflege selbst eine Testung veranlassen kann. Dem Virus muss jede Chance der Ausbreitung genommen werden.“

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