In der Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 15. Juni 2020 zum Ganztagsfinanzierungsgesetz fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. als Sachverständiger eine dauerhafte und zielgenaue finanzielle Unterstützung der Länder und damit letztlich der Kommunen durch den Bund.

„Wir begrüßen, dass sich der Bund mit einem erheblichen Beitrag von zwei Milliarden an den Investitionskosten für den Ausbau der ganztägigen Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter beteiligen will – obwohl es eigentlich Sache der Länder ist, ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Angebot für die Kinder in dieser Altersgruppe zu schaffen“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Damit setze der Bund ein wichtiges und notwendiges Signal. Aber Investitionen allein reichten angesichts dieser Mammutaufgabe nicht aus – auch dann nicht, wenn sie sich durch das aktuelle Konjunkturpaket noch einmal mit ca. 1,5 Milliarden fast verdoppeln.

Vielmehr sei es für die Kommunen und damit für die Kinder und ihre Familien entscheidend, dass das Angebot auch qualitativ hochwertig ist, dazu gehören ausreichend gut qualifizierte Fachkräfte. „Deshalb sind vier Aspekte unabdingbar: Erstens eine nennenswerte Beteiligung des Bundes an den laufenden Betriebskosten, zweitens die zügige Vorlage eines Gesetzentwurfes, der die Grundlage für einen schrittweisen qualitätsgesicherten, individuellen Rechtsanspruch ab 2025 schafft, drittens die zeitnahe Verständigung zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe bzw. Bund, Ländern, Kommunen, Trägern und Eltern auf einen gemeinsamen Qualitätsrahmen und schließlich die Intensivierung der Maßnahmen und Strategien für die Gewinnung, Qualifizierung und Bindung von ausreichend Fachkräften“, so Löher weiter.

Die ausführliche Stellungnahme ist abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2020/dv-15-20_ganztagsfinanzierungsgesetz.pdf

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