Die neue Ausschreibung wird möglich, weil die bisherige Lizenzinhaberin, die JazzRadio Deutschland GmbH & Co. KG, ihr Programm JazzRadio 105,6 dort nicht mehr verbreiten wollte und den Widerruf der Zuweisung beantragte. Diesem Antrag gab der Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern auf seiner Sitzung am 27. Mai 2020 mit Wirkung ab dem 1. Juni 2020 statt.
Bewerbungen für die frei gewordene UKW-Frequenz sind bis zum 31. Juli 2020, 12 Uhr, an die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin zu richten.
Den genauen Ausschreibungstext finden Sie auf der Homepage der Medienanstalt M-V unter https://medienanstalt-mv.de/aktuelles/ausschreibungen/99-ausschreibung-einer-ukw-frequenz-fuer-rostock.html.
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