Der Deutsche Musikrat und der Verband der Bundes- und Landesmusikakademien in Deutschland fordern Bund und Länder auf, die für KfW-Darlehen vorgesehene Risikoabdeckung für Bildungshäuser in Deutschland in eine direkte Zuwendung umzuwandeln. Da mit Einschränkungen des Normalbetriebs bis mindestens März 2021 zu rechnen ist, benötigen die Akademien sowohl Sofort-Hilfen als auch sukzessive Auszahlungen bis in das Jahr 2021 hinein, um die Häuser vor der vielerorts drohenden Insolvenz zu bewahren.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Die 23 Musikakademien in Deutschland gehören zu den tragenden Säulen der musikalischen Infrastruktur: Hier probt der musikalische Nachwuchs, hier finden die Amateurmusikszene und die Musikpädagogik geeignete Rahmenbedingungen für ihre Aktivitäten und können sich bundesweit vernetzen. Ohne die mehr als 1.000 Kurse, die in den 500 Probenräumen der Akademien jährlich angeboten werden, würde die florierende Musiklandschaft Deutschlands in ihrer einzigartigen Kulturellen Vielfalt schnell verwelken. Zugleich sichern die Musikakademien im ländlichen Raum Arbeitsplätze und sorgen für ein breites kulturelles Angebot auch abseits der großen Städte. Der Bereich der Fort-, Aus- und Weiterbildungen ist eine wirksame Investition nicht nur in die Zukunft des vielfältigen Musiklebens, sondern er sichert auch die jahrhundertelang gewachsene Bedeutung Deutschlands als Kulturnation. In Zeiten wie dieser, in denen sowohl die Kultur- als auch die Gastgewerbe-Branche massiv bedroht sind, bedarf es des besonderen Schutzes und der finanziellen Unterstützung der Bundes- und Landesmusikakademien, um dem Musikleben auch weiterhin ein Zuhause zu geben.“

Hierzu Antje Valentin und Guido Froese, Sprecher des Verbands der Bundes- und Landesmusikakademien: „Es ist absehbar, dass unseren Akademien aufgrund des erheblichen Einschnitts durch den Lockdown und der zahlreichen Absagen bis in das kommende Jahr hinein in Kürze die Luft ausgeht. Als gemeinnützige Einrichtungen haben wir keine Rücklagen, die dies abfedern könnten."

Die meisten Musikakademien sind öffentlich gefördert und gemeinnützig und benötigen daher Überbrückungshilfen, weil die Rückzahlung von Krediten durch die Bildungshäuser auch unter Normalbedingungen nicht erwirtschaftet werden könnte. Da der gesamte Betrieb an den 23 öffentlich geförderten Musikakademien – Übernachtungen und Verpflegung ebenso wie Probenphasen, Workshops und Konzerte – aufgrund der Vorgaben zur Einschränkung der Corona-Pandemie zeitweise eingestellt werden musste und derzeit nur in eingeschränktem Maße wieder aufgenommen werden kann, stehen viele Akademien mittlerweile vor dem finanziellen Aus. Der Verband der Bundes- und Landesmusikakademien ist Mitglied im Deutschen Musikrat.

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