Der mit der Umstellung verbundene Aufwand sei, insbesondere für die Betriebe, die keinen Kontakt zu Privatkunden haben und für die die Mehrwertsteuer ohnehin nur ein durchlaufender Posten sei, unverhältnismäßig. Hier seien allenfalls diejenigen auf der Gewinnerseite, die nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind, weil sie selbst auf ihre Leistungen keine Umsatzsteuern schulden. Dies betreffe zum Beispiel den Gesundheitssektor, Versicherungen, Banken und Kirchen beim Einkauf von Dienstleistungen und Waren.
Auch für die Unternehmen, die ihre Umsätze mit Privatkunden erzielen, stünden die Aufwendungen für die Umstellung der Warenwirtschafts- und Buchhaltungssysteme in keinem Verhältnis zu den von der Bundesregierung erhofften konjunkturellen Effekten. „Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit die Steuersenkung überhaupt beim Verbraucher ankommen wird, oder ob sie in der Unternehmenskasse landet“, erläutert Hemel. Bei etwa 3,5 Mio. Unternehmen in Deutschland und geschätztem Effekt von 20 Milliarden Euro dürfte ein Großteil des Geldes als Bürokratiekosten verpuffen, so dass die Maßnahme im Wesentlichen wirkungslos bleibe. Eine Umstellung der Steuersätze lediglich für die Dauer von sechs Monaten und mit einem derart kurzen Vorlauf werde im Übrigen dazu führen, dass die Unternehmen, spätestens nach der Wiedererhöhung der Mehrwertsteuer, darüber nachdenken, die entstandenen Zusatzkosten an ihre Kunden weiterzugeben. Zumal die Absenkung weitere Aufwände mit sich bringe: So müssten Dauer-Verträge neu geschrieben werden, weil ansonsten weiterhin 19 Prozent geschuldet würden. „Die Entscheidung der Bundesregierung entwickelt sich so vor allem zu einem Beschäftigungsprogramm für IT-und Steuerberater“, ergänzt der BKU Vorsitzende.
Selbst wenn die Ermäßigung unvermindert beim Verbraucher ankomme, sei der beabsichtigte Erfolg, Kaufreize zu schaffen, höchst fraglich. So werde ein PKW zu einem Preis von 50.000 Euro, gerade einmal 1.500 Euro billiger. In wirtschaftlich schweren Zeiten, in denen eher „jeder Euro noch einmal umgedreht“ werde, erscheine eine solche Ermäßigung eher als „Tropfen auf den heißen Stein“.
Zur Vertiefung
Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel steht Ihnen als Interviewpartner gerne zur Verfügung.
Dem 1949 gegründeten Bund Katholischer Unternehmer e.V. (BKU) gehörenmehr als 1.100 Inhaber-Unternehmer, Selbstständige und leitende Angestellte an. Der BKU ist in 34 Diözesangruppen gegliedert. In den Arbeitskreisen des Verbandesentstehen innovative Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik und zur werteorientierten Führung. Der BKU wirkt als Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Kirche und Politik.
Bund Katholischer Unternehmer e.V.
Georgstr. 18
50676 Köln
Telefon: +49 (221) 27237-0
Telefax: +49 (221) 27237-27
http://www.bku.de
E-Mail: wullhorst@bku.de