Für Messen gilt diese Vereinbarung nicht, wie der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft betont. Das haben Bund und Länder in ihrer Vereinbarung vom 6. Mai 2020 festgelegt. Außerdem wurde darin geregelt, dass ab sofort die Bundesländer in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen können. In vielen Fällen ist das bereits geschehen.
Messen werden in Deutschland nach bisherigen Planungen der Veranstalter ab September wieder stattfinden.
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