Die SdK plant, mögliche Schadensersatzansprüche von Aktionären und Anleiheinhabern der Wirecard AG gegenüber Organen der Gesellschaft und Dritten prüfen zu lassen und organisiert hierfür ein gemeinsames Vorgehen geschädigter Kapitalanleger.

Die Wirecard AG hat in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 18.06.2020 bekannt gegeben, dass der Abschlussprüfer der Wirecard AG, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wirecard darüber informiert hat, dass über die Existenz von im Konzernabschluss zu konsolidierenden Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro (dies entspricht in etwa einem Viertel der Konzernbilanzsumme) noch keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen waren. Es bestehen Hinweise, dass dem Abschlussprüfer von einem Treuhänder bzw. aus dem Bereich der Banken, welche die Treuhandkonten führen, unrichtige Saldenbestätigungen zu Täuschungszwecken vorgelegt wurden, damit dieser ein unrichtiges Vorstellungsbild über das Vorhandensein der Bankguthaben bzw. die Führung von Bankkonten zugunsten der Wirecard-Gesellschaften erhalte.

Die bereits mehrfach verschobene Vorlage des Jahresabschlusses wurde ebenfalls auf unbestimmte Zeit verschoben. Wirecard hat bekannt gegeben, dass Kredite der Wirecard AG in Höhe von ca. 2 Mrd. Euro gekündigt werden können, wenn ein testierter Jahres- und Konzernabschluss nicht bis zum 19. Juni 2020 vorgelegt wird.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger lässt aktuell von einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei eine rechtliche Einschätzung bezüglich möglicher Pflichtverletzungen der Organe und Dritter anfertigen. Nach vorläufiger Einschätzung könnten mehrere mögliche Pflichtverletzungen durch den Vorstand der Wirecard AG und insbesondere auch den Abschlussprüfer der Gesellschaft vorliegen. Die SdK hatte bereits auf Unregelmäßigkeiten bei der WireCard AG hingewiesen. Auch in den Vorjahren wurde immer wieder über Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten, vor allem durch die renommierte Wirtschaftszeitung Financial Times und die Wirtschaftswoche, berichtet.

Die SdK plant ein gemeinsames Vorgehen geschädigter Aktionäre (WKN: 747206) und Anleiheinhaber (WKN: A2YNQ5) zu organisieren um dadurch die bestmögliche Wahrung der Interessen der Kapitalanleger gewährleisten zu können. Betroffene Aktionäre und Anleiheinhaber werden daher gebeten, sich ausschließlich unter www.sdk.org/wirecard für einen kostenlosen Newsletter anzumelden, über den wir das weitere Vorgehen koordinieren werden. Es ist unter anderem geplant, mögliche Ansprüche zusammen mit einer Prozessfinanzierungsgesellschaft zu verfolgen.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus  für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

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