Einen Tag vor der öffentlichen UN-Sicherheitsratssitzung zu Kindern in bewaffneten Konflikten zeigt sich die internationale Kinderhilfsorganisation World Vision empört über den neuesten Bericht. „Dieser Report ist eine Schande! Wir fordern den Sicherheitsrat dringend auf, die vorzeitige Streichung einiger Staaten von der Liste zu verurteilen und ermutigen den UN-Generalsekretär, die bestehenden Streichungskriterien konsequent anzuwenden“, so Ekkehard Forberg, Themenmanager Friedensförderung und Anwaltschaftsarbeit.

Unter anderem wurde die von Saudi-Arabien geführte Koalition aus dem Bericht entfernt, obwohl sie im letzten Jahr im Jemen-Krieg für die Tötung und Verstümmelung von 222 Kindern verantwortlich war. Sogar am selben Tag, an dem der Generalsekretär die Liste veröffentlichte und die Streichung ankündigte, starben bei Luftangriffen im Jemen vier weitere Kinder auf grausame Weise.

World Vision ist zutiefst besorgt über die uneinheitliche Auflistung und Streichung verschiedener Parteien, die für überprüfte und nachgewiesene schwere Verletzungen der Kinderrechte in Konflikten verantwortlich sind. Gemäß den vom Generalsekretär in seinem Bericht 2010 festgelegten Kriterien für die Streichung von Parteien von der Liste, sollte diese erst dann erfolgen, wenn ein UN-Aktionsplan unterzeichnet und erfolgreich umgesetzt wurde. Zudem muss nachgewiesen werden, dass die Kinderrechtsverletzungen für mindestens einen Berichtszyklus eingestellt wurden. Forberg betont: „Die Streichung einer Partei, die weiterhin z.B. an der Tötung und Verstümmelung von Kindern oder Angriffen auf Schulen und Krankenhäusern beteiligt ist, vermittelt die Botschaft, dass Streitkräfte oder Rebellen- und andere Gruppen keine Strafen zu befürchten haben müssen und einfach weiter machen können wie bisher.“ Eine glaubwürdige und verlässliche Liste ist ein wesentliches Mittel der Rechenschaftspflicht und ein wirkungsvolles Instrument zur Verhinderung schwerer Verletzungen der Rechte von Kindern in Kriegsgebieten.

„Es ist wichtig, dass die von der UNO geschaffenen Mechanismen zum Schutz der Kinder bestehen bleiben und rigoros eingehalten werden.“ Die Kriterien sind unerlässlich, um Verletzungen der Kinderrechte dokumentieren und Staaten und Parteien zur Rechenschaft ziehen zu können, um schwere Kinderrechtsverletzungen gegen Mädchen und Jungen zu verhindern. „Wir fordern den UN-Generalsekretär auf, die festgelegten Kriterien für die Aufnahme sowie die Löschung in der Liste konsequent, objektiv und transparent anzuwenden“, so Forberg. „Politische Erwägungen und externe Parteien dürfen die Entscheidungsfindung nicht beeinflussen.“

Im vergangenen Jahr wurden fast 25.000 schwere Verstöße gegen Kinderrechte in Konfliktgebieten festgestellt. Auch bei der Verweigerung zum Zugang zu humanitärer Hilfe verzeichnet der UN-Bericht einen dramatischen Anstieg.

Im Rahmen ihrer Kampagne „Gewalt gegen Kinder beenden“ ist World Vision in vielen Krisen und Kriegssituationen mit humanitärer Hilfe und besonderen Schutzmaßnahmen für Kinder aktiv.

Über den World Vision Deutschland e.V.

World Vision Deutschland e.V. ist ein überkonfessionelles, christliches Hilfswerk mit den Arbeitsschwerpunkten nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und entwicklungspolitische Anwaltschaftsarbeit. World Vision Deutschland ist mit weiteren World Vision-Werken in fast 100 Ländern vernetzt. World Vision unterhält offizielle Arbeitsbeziehungen zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und arbeitet eng mit dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen zusammen (UNHCR).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

World Vision Deutschland e.V.
Am Zollstock 2 – 4
61381 Friedrichsdorf
Telefon: +49 (6172) 763-0
Telefax: +49 (6172) 763-270
http://www.worldvision.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel