Aus Anlass einer am Donnerstag in Saarbrücken stattfindenden Sonderagrarminister-konferenz ermutigen die beiden nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsverbände NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser, sich für eine gerechtere Verteilung der Brüsseler Fördergelder für den ländlichen Raum in Deutschland einzusetzen.

Nach Angaben des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) erhalte NRW aus diesen sogenannten „ELER“-Mitteln, mit denen insbesondere Umwelt-, Natur- und Tierschutzmaßnahmen für die Landwirtschaft gefördert werden können, zurzeit umgerechnet 50 €/ha und damit den geringsten Fördersatz aller Bundesländer.

„Dies ist eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung für Nordrhein-Westfalen“, so RLV-Präsident Bernhard Conzen.  Bei der Bereitstellung von Finanzmitteln zur zielgerichteten Gestaltung von Maßnahmen – sei es beim Klima- oder Gewässerschutz oder bei der Umgestaltung der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl – müssen alle Regionen Deutschlands gleich behandelt werden, fordert Conzen. Dies finde seit Jahren aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben Anwendung bei der Mittelzuweisung in der ersten Säule, wo für jeden Hektar in Deutschland der gleiche Förderbetrag aufgewendet werde.

Dies müsse endlich auch für die Verteilung der EU-Mittel in der zweiten Säule gelten, bei der immer noch an einem historischen Schlüssel festgehalten würde, heißt es in einem Schreiben der Verbände an Ministerin Heinen-Esser. Angesichts der Herausforderungen, die etwa mit der neuen Farm-to-Fork-Strategie der Brüsseler Kommission verbunden sind, sei eine Schlechterstellung NRWs nicht mehr nachvollziehbar, sieht sich der RLV-Präsident in seiner Forderung nach einer gerechten Verteilung der Mittel bestätigt. Daher appellieren die beiden Verbände an das Düsseldorfer Ministerium, sich im Rahmen der Sonderagrarministerkonferenz mit Nachdruck für eine an die neuen Ansprüche ausgerichtete einheitliche Verteilung der Mittel einzusetzen. Mit einem angemessenen Budget in der zweiten Säule lassen sich so in der Folge geeignete Wege finden, den Prozess der Neuausrichtung der Landwirtschaft zu gestalten und zu fördern, heißt es abschließend in dem Schreiben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Rochusstraße 18
53123 Bonn
Telefon: +49 (228) 52006-100
Telefax: +49 (228) 52006-159
http://www.rlv.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel