Mit dem Kampf gegen Lieferengpässe bei lebenswichtigen Medikamenten wollen Deutschlands Apotheker ein Thema auf die Tagesordnung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft setzen, das Millionen Menschen hierzulande und in anderen europäischen Staaten beschäftigt. „Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind ein europaweites Problem, das wir auch auf europäischer Ebene angehen müssen. Wichtige Wirkstoffe werden oft nur noch in Fernost hergestellt“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und Leiter der Europadelegation der ABDA: „Die Corona-Pandemie führt uns deutlich vor Augen, wie anfällig die Arzneimittelversorgung in Europa bei Produktionsausfällen, Exportstopps oder Logistikproblemen in anderen Teilen der Welt ist. Mit unserem Fachwissen wollen wir die deutsche Politik in Brüssel unterstützen, Wege zu finden, wie man die Arzneimittelproduktion in Europa stärken kann.“

Die sechsmonatige Ratspräsidentschaft Deutschlands in der Europäischen Union (EU) beginnt am 1. Juli 2020. Eine von der ABDA zum Jahresende 2020 in Brüssel geplante Konferenz soll sich dabei ausschließlich dem Kampf gegen Lieferengpässe widmen. Darüber hinaus wird sich die ABDA mit Gesprächen und Positionierungen in die europäische Debatte um Lieferengpässe einbringen. Bereits in ihren Kernpositionen zur Europawahl 2019 und in einem Acht-Punkte-Katalog Ende 2019 hatte sich die ABDA dafür ausgesprochen, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, die Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion unter hohen Umwelt- und Qualitätsstandards wieder verstärkt nach Europa zu holen.

Darüber hinaus spielen für Deutschlands Apotheker auf europäischer Ebene auch Digitalisierung und Subsidiarität eine große Rolle. Die Einführung des E-Rezeptes – in Deutschland ab 2022 – sowie Fragen des Gesundheitsdatenschutzes beschäftigen die Apothekerschaft genauso wie Bundestag und Bundesregierung. Ein Lackmustest für den Subsidiaritätsgedanken wird die seit Monaten ausstehende Positionierung der Europäischen Kommission zum Entwurf des Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) der Bundesregierung sein. Das VOASG sieht vor, die im deutschen Sozialrecht geltende Gleichpreisigkeit für rezeptpflichtige Arzneimittel wiederherzustellen, die der Europäische Gerichtshof 2016 für ausländische Versandhändler in Frage gestellt hatte.

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