Zwar werden die Finanzverwaltungen besondere Übergangsregelungen veröffentlichen, die darauf abzielen, die Umsetzung in der Praxis zu vereinfachen. Laut IHK zeigen aber die Rückmeldungen aus den Betrieben die Komplexität und die hohen Kosten. Dornseifer: „Für viele Unternehmen ist es eine Herausforderung, die bislang 26-seitige Vereinfachungsanweisung nachzuvollziehen. Es ist fraglich, ob eine solche Umstellung in dieser kurzen Zeit überhaupt fehlerfrei möglich ist." Denn die Sachverhalte sind vielfältig: Ausführung und Abrechnung von Teilleistungen, Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, Vorschüsse, Regelungen bei Dauerleistungen, Besonderheiten bei sonstigen Leistungen wie zum Beispiel Vermietungen, Leasing, Wartungen, Überwachungen oder laufende Finanz- und Lohnbuchführung. „Die Finanzverwaltung und der Gesetzgeber sollten vor Augen haben, vor welch riesigen Herausforderungen die Betriebe derzeit stehen und sich insbesondere bei Leistungen zwischen Unternehmen mit Beanstandungen zurückhalten. Die Umsatzsteuer ist hier ja ohnehin nur ein durchlaufender Posten“, so Dornseifer.
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