Seit dem 31. Mai ist die Antragsphase für die Soforthilfe NRW beendet, mit der Bund und Land in den vergangenen Monaten mehr als mehr als 426.000 Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen durch die bislang schwersten Monate der Corona-Krise geholfen haben. Auch zahlreiche Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinbetriebe aus dem Kreis Borken haben die Soforthilfe beantragt.

Nach Informationen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH (WFG) werden Empfänger der Soforthilfe NRW nun in den nächsten Tagen von der zuständigen Bezirksregierung kontaktiert. Mit der Mail werden die Empfänger der Soforthilfe in einem rein digitalen Verfahren aufgefordert, ihren Liquiditätsengpass für die vergangenen drei Monate zu ermitteln.

Sollte die Differenz zwischen dem Liquiditätsengpass und der erhaltenen Soforthilfe einen Überschuss ergeben, müssen die Unternehmer und Unternehmerinnen diesen der Bezirksregierung digital bis zum 30. September 2020 melden. Dieser Betrag muss dann bis zum 31. Dezember 2020 zurückgezahlt werden.

Für die Abrechnung der Soforthilfe müssen keine Belege oder Unterlagen eingereicht werden.

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat ein anschauliches Video mit Ablauf- und Ausfüllhinweisen veröffentlicht:

https://www.wirtschaft.nrw/media/video/nrw-soforthilfe-2020-ermittlung-des-liquiditaetsengpasses

Zusätzlich bietet die WFG Borken gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung des Kreises Coesfeld am Montag, den 06.07.2020 um 17:00 Uhr ein Online-Seminar zur Abrechnung der Soforthilfe an.

Die WFG verweist auch auf die angekündigten Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat hierzu auf seiner Homepage ein umfangreiches Eckpunktepapier veröffentlicht. Details zu Antragstellung und Abrechnung sollen in Kürze bekannt gegeben werden.

Für weitere Informationen steht die WFG gern zur Verfügung. Kontakt: Tel: 02561/97999-0, info@wfg-borken.de

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