Anlässlich der Delegiertenversammlung vom 13. November 2019 in St. Gallen haben die Vertreterinnen und Vertreter des Bauhauptgewerbes bereits die Nein-Parole zur Kündigungsinitiative beschlossen. Im Rahmen der ordentlichen Sitzung des Zentralvorstands wurden nun noch zwei weitere Parolen für die Abstimmungen vom 27. September 2020 gefasst.
Ja zum Vaterschaftsurlaub
Der Zentralvorstand hat entschieden, den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zu unterstützen. Er sieht darin ein wesentliches Element zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. Gerade für die Baubranche, in welcher viele Väter tätig sind, unterstütze diese Massnahme zudem die Anstrengungen, junge Fachkräfte zu halten.
Ja zu den Kampfflugzeugen
Ja sagt der Zentralvorstand des SBV zudem zum Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge. Die Sicherung der Lufthoheit ist eine Kernaufgabe der Schweizer Armee und damit wesentlicher Bestandteil zum Schutz der Gesellschaft. Dies ist relevant für den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Für die Abstimmung über das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel sowie das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) beschloss der Zentralvorstand, keine Parole zu fassen.
Schweizerischer Baumeisterverband
Weinbergstr. 49
CH8042 Zürich
Telefon: +41 (58) 3607600
Telefax: +41 (44) 25883-35
http://www.baumeister.ch
Leiter Politik und Kommunikation
Telefon: +41 (58) 36076-30
E-Mail: bsalzmann@baumeister.ch
Mediensprecher
Telefon: +41 (58) 36076-35
E-Mail: mengel@baumeister.ch