Das Gesundheitsamt Landau-Südliche Weinstraße weist darauf hin, dass bei Urlaubsreisen grundsätzlich das Risiko von anschließenden Quarantänemaßnahmen besteht. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten im In- und Ausland beschlossen. Danach sind Personen, die aus einer Risikoregion nach Rheinland-Pfalz einreisen verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.

Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen auf der Durchreise. Die Quarantänepflicht kann zudem entfallen, wenn Menschen aus einem Risikogebiet ein ärztliches Attest vorlegen können, das nach einem Corona-Test bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion und keine Symptome vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.

Sollten binnen 14 Tagen nach Einreise Symptome auftreten, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, ist trotz negativen Testergebnisses unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren.

Welche Gebiete als Risikogebiete eingestuft werden, kann dem aktuellen Lagebericht der Bundesregierung unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html (nationale Risikogebiete) und der Seite des Robert Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html (internationale Risikogebiete) entnommen werden.

Informationen zu den aktuellen Quarantäneregeln des Landes Rheinland-Pfalz und FAQs sind unter https://corona.rlp.de/… zu finden.

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