Das neue Mieterlexikon, Ausgabe 2020/2021, ist soeben neu erschienen. Das seit vielen Jahren bewährte, rund 700 Seiten starke Standardwerk des Deutschen Mieterbundes wurde komplett überarbeitet und aktualisiert.

Eine Reihe neuer gesetzlicher Bestimmungen und zahlreiche neue Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie unzählige Urteile der Amts- und Landgerichte haben das Mietrecht in Deutschland seit der letzten Auflage des Mieterlexikons spürbar verändert. Mieter – aber auch Vermieter – müssen hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten in vielen Punkten umdecken. Das Mieterlexikon 2020/2021 bringst sie auf den neusten Stand.

Vollständig, präzise, nachvollziehbar und mit hohem Fachwissen erklären Mietrechtsexperten die wichtigen Fragen und Probleme des Mietens und Wohnens. Berücksichtigt sind natürlich die neueste Gesetzgebung und die aktuelle Rechtsprechung zu mietrechtlichen Standardthemen, wie Betriebskosten, Kündigungsschutz und Eigenbedarf, Mieterkündigung, Kündigungsfristen, Nachmieterstellung, Mieterhöhung und Mietpreisbremse, Wohnungsmängel, Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Mietkaution, Modernisierung, Maklerrecht und Bestellerprinzip.

Auch Fragen zu typischen Alltagsproblemen werden ausführlich und sachkundig beantwortet. Wer zahlt bei einer Abflussverstopfung? Darf der Mieter eine Satellitenschüssel installieren? Können Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden? Wer muss bei Schnee und Eis fegen und streuen? Ist Feiern in der Wohnung erlaubt? Wie viel Lärm dürfen Kinder in der Wohnung und im Hausflur machen? Dürfen in der Wohnung Haustiere gehalten werden? Kann der Mieter ohne Weiteres einen Untermieter oder einen Lebenspartner in die Wohnung aufnehmen?

Das Mieterlexikon ist seit über 30 Jahren ein wertvoller Ratgeber im Mietrecht und bleibt es auch zukünftig. Weit über 2.000 Hinweise auf Gerichtsentscheidungen machen dieses Buch für alle Mieter und Vermieter, aber auch für Anwälte, Richter und Behörden so wichtig.

Tipp: Das Mieterlexikon kostet 16,00 € und ist erhältlich beim Mieterbund Mittelrhein e. V., Geschäftsstelle Koblenz, (Telefon: 0261 / 15096) und Geschäftsstelle Neuwied, (Telefon: 02631 / 24547).

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