Das Kohleausstiegsgesetz enthält neben dem neuen Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung Änderungen an weiteren Gesetzen, unter anderem am Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG):
Grundförderung für Kraft-Wärme-Kopplung auf Betreiben des AGFW erhöht
Der Zuschlag für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen ab 2 MWel wird ab 2023 von 3,1 auf 3,6 ct/kWh erhöht – der AGFW hatte 3,7 ct/kWh zzgl. einer Kompensation für den Entfall der vermiedenen Netznutzungsentgelte gefordert. Damit fehlt es an dem notwendigen starken Impuls für den KWK-Zubau. Auch wurden die Zuschläge für KWK-Anlagen bis 2 MWel nicht erhöht, sodass in diesem Segment ab 2021 durch das BEHG wirtschaftliche Nachteile drohen.
Änderungen beim Kohleersatzbonus
Der Kohleersatzbonus wird von einem arbeitsbezogenen Zuschlag (bislang 0,6 ct/kWh) auf einen leistungsbezogenen Bonus umgestellt. Betreiber von neuen KWK-Anlagen oder iKWK-Systemen erhalten einen zusätzlichen Bonus, wenn die bestehende KWK-Anlage Strom auf Basis von Stein- oder Braunkohle gewinnt und nach dem 31.12.1974 erstmals in Betrieb genommen worden ist. Die Höhe ist abhängig von der erstmaligen Inbetriebnahme der bestehenden KWK-Anlage sowie der Aufnahme des Dauerbetriebs der neuen KWK-Anlage und beträgt je nach Stufe höchstens 50, 225 oder 390 €/kWel der KWK-Scheibe der bestehenden KWK-Anlage. Der Regierungsentwurf hatte noch pauschal 180 €/kWel vorgesehen. Damit wurde die AGFW-Forderung nach einem gestuften Bonus zumindest ansatzweise übernommen.
Neue Boni für innovative erneuerbare Wärme, elektrische Wärmeerzeuger und die Südregion
Neue oder modernisierte iKWK-Systeme ab 1 MWel erhalten einen höheren Zuschlag für KWK-Strom ab dem 01.01.2020 pro Kalenderjahr abhängig vom Anteil innovativer erneuerbarer Wärme an der Referenzwärme. Der Zuschlag beträgt in zehn Stufen 0,4–7,0 ct/kWh für mindestens 5–50 % innovative erneuerbare Wärme. Dabei wird auch Wärme aus dem gereinigten Wasser von Kläranlagen berücksichtigt, jedoch weder Abwärme noch Biomasse. Hier wurde immerhin der AGFW-Vorschlag nach einer zusätzlichen Stufe bei mindestens 5 % innovativer erneuerbarer Wärme berücksichtigt.
Betreiber von neuen oder modernisierten KWK-Anlagen ab 1 MWel in der Nordregion erhalten einen zusätzlichen Bonus, wenn ein mit der Anlage verbundener fabrikneuer elektrischer Wärmeerzeuger mindestens 80 % der maximalen KWK-Wärmeleistung erzeugen kann. Der Bonus beträgt 70 €/kWth des elektrischen Wärmeerzeugers. Der Regierungsentwurf hatte noch 100 % der KWK-Wärmeleistung vorgesehen und der AGFW Änderungen vorgeschlagen.
Neue Regelungen für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
Die Zuschlagberechtigung für neue oder ausgebaute Wärmenetze, die zu mindestens 75 % mit KWK-Wärme oder zu mindestens 75 % mit einer Kombination aus KWK-Wärme, EE-Wärme und Abwärme versorgt werden, wurde bei Inbetriebnahme bis zum 31.12.2029 verlängert. Der Zuschlag beträgt in diesem Fall 40 % der ansatzfähigen Investitionskosten.
Hingegen sind neue oder ausgebaute Wärmenetze, die nur zu mindestens 50 % mit einer Kombination aus KWK-Wärme, EE-Wärme und Abwärme versorgt werden, lediglich bei Inbetriebnahme bis zum 31.12.2022 zuschlagberechtigt. Der Zuschlag beträgt in diesem Fall nur 30 % der ansatzfähigen Investitionskosten.
Fazit von AGFW-Präsident Dr. Andreas Cerbe
„Wieder einmal hat sich das Struck‘sche Gesetz bestätigt, wonach kein Gesetz so aus dem Parlament herauskommt, wie es eingebracht worden ist“, erklärte AGFW-Präsident Cerbe am Freitag. „Mit den erreichten Nachbesserungen am Gesetzentwurf wurden einige Forderungen der Branche zumindest ansatzweise berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die Erhöhung des Zuschlags für KWK-Strom ab 2023, der mehrstufige Kohleersatzbonus und die Erhöhung des Fördervolumens. Zufrieden können wir damit aber nicht sein, wurden doch die Möglichkeiten, einen deutlich größeren Beitrag zur CO2-Reduktion zu erreichen, verpasst.“
Der AGFW fördert als unabhängiger, neutraler und leistungsstarker Energieeffizienzverband seit über 45 Jahren die Entwicklung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), der Wärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien, der Fernwärme-, Kälteversorgung sowie Speicherung aller Größenordnungen auf nationaler und internationaler Ebene.
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