Die Halbwertzeit von Entscheidungen aus dem Bundesverkehrsministerium ist überschaubar. Am 02.07.2020 wurde bekannt, dass die neuen verschärften Regelungen mit Fahrverboten in der neuen Straßenverkehrsordnung wahrscheinlich nicht angewendet werden können. Die Verordnung wurde aufgrund eines Formfehlers nicht rechtmäßig erlassen. Fast alle Bundesländer sind daher zu den Regelungen zurückgekehrt, die bis zum 27. April dieses Jahres gegolten haben. Lediglich Bremen will noch abwarten und Thüringen will an den neuen höheren Bußgeldern und Fahrverboten festhalten.
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