Die herausragende Qualität des Leitungswassers in Deutschland ist ein hohes Gut, denn Wasser ist ein kostbares Nass und verdient starken Schutz. Rechtlich gesehen findet dieser Schutz vor allem über das Wasserrecht statt. Der Umgang mit dieser Materie ist nicht ganz einfach und manchmal schießen die Anwender, also vor allem Städte und Gemeinden, über das Ziel hinaus. Sie erlassen dann zum Beispiel Entwässerungssatzungen, die sich mit höherrangigem Recht nicht vertragen. Darauf gestützte bescheide sind dann unwirksam.

Die Stadt Bad Kreuznach gehört nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zum Kreis der Übereifrigen. Die Stadtoberen waren der Meinung, sie müssten die Betriebe im Stadtgebiet von einer eigens dafür beauftragten Detektei unter die Lupe nehmen lassen. Das allein löste schon einigen politischen Wirbel aus. Die Stadt wollte aber partout wissen, ob Hotels und Restaurants alle einen Fettabscheider installiert haben, wie es sich laut Entwässerungssatzung der Stadt gehört. Am Ende kam heraus, dass eine ganze Reihe von Betrieben keinen Fettabscheider haben. Daraufhin erließ die Stadt Bescheide und verlangte den nachträglichen Einbau von Fettabscheidern.

Dagegen wehrte sich ein Unternehmer aus Bad Kreuznach. Er war der Ansicht, dass sein kleines Hotel garni, in dem lediglich einfaches Frühstück angeboten wird, viel weniger belastend für die Klärwerke der Stadt sei, als ein Hochhaus mit mehreren Mietparteien, von denen täglich auch zahlreiche warme Mahlzeiten zubereitet werden. Er stellte sich und der Stadt die Frage, warum ein Hochhaus ohne Fettabscheider auskommen können soll, er aber mit den Kosten des Einbaus belastet wird. Sein Widerspruch blieb erfolglos, woraufhin Klage geboten war.

Die Richter am Verwaltungsgericht Koblenz gaben dem Hotelbetreiber Recht und erklärten die entsprechende Passage in der Entwässerungssatzung der Stadt Bad Kreuznach für unwirksam.

Über Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB

Als überregional tätige Wirtschaftskanzlei erbringt die 1990 gegründete Sozietät Bietmann an 10 Standorten Rechts- und Steuerberatung. Hierbei verfolgt die Sozietät die Philosophie „Dienstleistungen unter einem Dach" durch erfahrene und fachlich versierte Berater zu erbringen. Der persönliche Kontakt zu den Mandanten und die hohe Qualität der Beratung stehen dabei im Vordergrund.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB
Ahornweg 18
51503 Rösrath
Telefon: +49 (2205) 80050
Telefax: +49 (2205) 84639
http://bietmann.eu

Ansprechpartner:
Boris Maskow
E-Mail: boris.maskow@bietmann.eu
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel