Sager bekräftigte, dass der dezentrale Ansatz erwiesenermaßen gut funktioniere und geeignet sei, Ausbruchsherde zu isolieren, die Testungen hochzufahren und Quarantänemaßnahmen anzuordnen. „Das bisherige Handeln der Landkreise unterstreicht, dass richtig agiert worden ist und wir es geschafft haben, örtlich begrenzte Ausbrüche sehr schnell unter Kontrolle zu behalten. Das sollten wir anerkennen.“
Nach Überzeugung des DLT-Präsidenten müsse dieser Weg des kreisbezogenen und verhältnismäßigen Vorgehens beibehalten werden. „Die Landkreise mit ihren eigenen fachübergreifenden Krisenstäben, Gesundheitsämtern, Ordnungsbehörden sowie dem Hinzuziehen von Gemeinden, Landesbehörden oder der Bundeswehr sind in der Lage, auch in schwierigen Situationen konsequent und rasch zu handeln.“
Es sei freilich immer ein Spagat zu bewältigen zwischen größtmöglicher Konsequenz und geringstmöglichen Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, so Sager abschließend. Für den Kreis Gütersloh hatte das Oberverwaltungsgericht Münster erst vergangene Woche die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung verfügten Einschränkungen aufgehoben. „Es wurde festgestellt: Ein kreisweiter Lockdown war überzogen und nicht differenziert genug. Genau diese Differenzierung müssen wir weiter zur Richtschnur unseres Handelns machen. Gleiches gilt erst recht für die Idee von Ausreiseverboten. Diese sind kaum kontrollierbar und nicht praktikabel.“
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