In Abstimmung mit der LAGG gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Vorrang haben Projekte der Archivierung an Gedenkstätten;
- Vorrang haben zudem Maßnahmen, mit denen digitale Lernangebote entwickelt und ermöglicht werden;
- Vorrang haben darüber hinaus Projekte, die der Gewinnung, Förderung und Ausbildung von Ehrenamtlichen dienen.
Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat. Die Gedenkstättenförderung sieht auch die Förderung von Gedenkstättenverbünden in Baden-Württemberg vor. Über die Förderung von Verbünden entscheidet der Förderbeirat. Die Fördergrundsätze und die aktuellen Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de.
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