„Mit unserem Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ haben wir einen der schwierigsten Konflikte der Verbandsgeschichte geschlichtet“, erklärt das BLHV-Präsidium vor der abschließenden Landtagsdebatte zum Volksantrag. Darum würdigen die Spitzenvertreter des BLHV den Volksantrag als wegweisende Initiative: „Als die Unstimmigkeiten zwischen Landwirtschaft und Naturschutz aufgrund des Volksbegehrens von ProBiene zu eskalieren drohten, konnte der Volksantrag beide Seiten wieder zusammenführen und verhinderte so einen Gesetzentwurf, der das Aus für zahlreiche landwirtschaftliche Familienbetriebe bedeutet und unsere Gesellschaft gespalten hätte.“

Für Verbandspräsident Werner Räpple ist jedoch klar, dass man jetzt noch keinen Schlussstrich unter den Volksantrag ziehen könne: „Wir haben einen Gesinnungswandel herbeigeführt, denn die Landwirtschaft ist jetzt nicht mehr nur ein Teil des Problems, sondern ein fester Teil der Lösung.“ Lösungen, so betont Räpple, könnten aber nur auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelt und mit einer starken Beratung in die Praxis gebracht werden. „Wir erwarten daher, dass die mit dem Volksantrag erkämpfte Zusage, mehr in die praxis-orientierte Forschung zu investieren, zeitnah umgesetzt wird“, so Räpple.

Auch der 1. Vizepräsident des BLHV, Bernhard Bolkart, sieht in dem Volksantrag den Beginn eines neuen Weges und betont, dass man die heimische Landwirtschaft schützen müsse, indem man den Import von Lebensmitteln erschwere, die unter niedrigen Umweltstandards erzeugt wurden. „Und weil letztendlich der Verbraucher entscheidet, woher unsere Lebensmittel kommen, müssen wir in die Allgemeinbildung investieren. Jeder muss von der Pike auf lernen, was gute, nachhaltige Lebensmittel ausmacht und woher man sie bekommt“, so Bolkart.

„Wir haben erreicht, dass jetzt beim Artenschutz gesamtgesellschaftlich gehandelt wird. Mit Gesetzentwürfen zur Stärkung der Biodiversität wird nun auch, wie wir im Volksantrag forderten, die Lichtverschmutzung angegangen, unnötige Schottergärten sollen verboten und landwirtschaftliche Flächen besser geschützt werden“, erklärt Räpple und fügt hinzu, dass es entscheidend für das Gelingen einer Biodiversitätsstrategie sei, ob man den Betrieben eine sichere Zukunftsperspektive bieten könne oder nicht. „Leider finden wir in der aktuellen Biodiversitätsstrategie noch zu viele existenzgefährdende Risiken, insbesondere beim Reduktionsziel für Pflanzenschutzmittel. Trotz aller Warnungen des BLHV gibt es hier immer noch juristische Auslegungsfragen. Deren Offenlassen darf jedenfalls nicht dazu führen, dass das Land zur Abkehr vom kooperativen und somit gemeinsamen Weg mit der Landwirtschaft gezwungen werden kann“, so Räpple.

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