Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV), die Vertragsärzte und Vertragszahnärzte in Baden-Württemberg fordern eine stärkere Beteiligung der privaten Krankenversicherung (PKV) an den Lasten der Corona-Pandemie. Insbesondere kritisieren sie, dass den weitaus größten Teil der Gesundheitskosten bislang allein die gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber stemmen müssten.

„Alle Akteure im Gesundheitswesen strengen sich in allerhöchstem Maße an, Versorgung jetzt zu leisten und die bestehende gute Struktur für die Zukunft zu sichern“, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Besonderer Dank gilt den Ärztinnen und Ärzten, den Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie den Pflegerinnen und Pflegern, die auch unter diesen besonderen Bedingungen einen tollen Job machen.“ Umso bedauerlicher sei es, so Bauernfeind weiter, dass die privaten Krankenversicherer ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bisher nur teilweise gerecht würden. Als Beispiel führt er die ausgeweiteten Corona-Tests bei asymptomatischen Patienten an, deren Finanzierung selbst für Privatversicherte allein aus dem GKV-Gesundheitsfonds käme.

Dr. Norbert Metke, Vorsitzender des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), ergänzt: „Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit uns gemeinsam schnell und unkompliziert wirksame Maßnahmen ergriffen, um die ambulante Versorgung im Land auch während der Corona-Hochphase und für die Zeit danach sicherzustellen. Nicht zu tolerieren ist, dass bei sinkenden Ausgaben der PKV und gleichbleibenden, von der wirtschaftlichen Situation unabhängigen Einnahmen die PKV sich an den Corona-Folgekosten nur rudimentär beteiligt.“

Biggi Bender, Leiterin der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), äußert sich für die B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg: „Die Corona-Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, an welcher sich alle Akteure im Gesundheitswesen finanziell beteiligen müssen. Deshalb habe ich kein Verständnis dafür, dass sich die PKV an der Schutzausrüstung, etwa Mund-Nasen-Schutz, FFP-Masken, Schutzbrillen oder Schutzkittel, unzulänglich beteiligt hat.“ Zu der B 52-Verbändekooperation gehören der BKK-Landesverband Süd, die IKK classic, die KNAPPSCHAFT und der vdek.

Dr. Ute Maier, Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg: „Die ablehnende Haltung der PKV, sich finanziell an einem Schutzschirm für die Zahnärztinnen und Zahnärzte oder an der Ausstattung der Schwerpunktpraxen für Covid-19-Erkrankte mit Schutzausrüstung zu beteiligen, ist mehr als enttäuschend. Wir erwarten hier mehr Engagement.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK Baden-Württemberg
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 2593-0
Telefax: +49 (711) 2593-300
http://www.aok.de/baden-wuerttemberg/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel