ARAG Experten weisen darauf hin, dass Online-Händler im Rahmen des freien Zahlungsverkehrs innerhalb der EU akzeptieren müssen, wenn Kunden ihre Rechnungen per Lastschrift von einem EU-Auslandskonto begleichen. In einem konkreten Fall weigerte sich ein Online-Unternehmen zunächst, die Zahlung eines Kunden zu akzeptieren, der ein Konto in Luxemburg besaß (Az.: I ZR 93/18).

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